Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4

Herr Zenger trägt vor, dass es im Baurecht die Möglichkeit gibt, dass über die Bauordnung hinaus spezielle Regelungen getroffen werden können. In Lauf ist dies in zwei Bereichen der Fall, im Bereich der Stellplatzsatzung und im Bereich der Altstadtsatzung. Die Bayer. Bauordnung wurde in letzter Zeit mehrmals geändert, zuletzt zum 01.01.2008. Rein aus formalen Gründen ist es notwendig, die beiden Satzungen anzupassen. Bei der Stellplatzsatzung soll neben den Wohngebäuden die übrige Festlegung für Stellplätze nicht mehr nach einer alten Vorgabe der obersten Baubehörde gelten, sondern hier gibt es die neue Garagen- und Stellplatzverordnung, die eine entsprechende Anlage mit der Festlegung der notwendigen Stellplätze bringt. Bei der Altstadtsatzung soll für die Werbeanlagen eine vereinfachte Genehmigung notwendig werden.

Der Bauausschuss hat sich eingehend damit befasst und  eine mehrheitliche Empfehlung ausgesprochen.


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die „Satzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die erforderliche Zahl von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)“ vom 01.01.1994 wird entsprechend der Anlage 1 geändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Fassung der Stellplatzsatzung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Mit Inkrafttreten der neuen Fassung tritt die Stellplatzsatzung vom 01.01.1994 außer Kraft.

 

Die „Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Altstadtbereich der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Altstadtsatzung) vom 17.03.1997 wird entsprechend der Anlage 2 geändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Fassung der Altstadtsatzung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Mit Inkrafttreten der neuen Fassung tritt die Altstadtsatzung vom 17.03.1997 außer Kraft.

 

 

 


Herr Stadtrat Herrmann kommt wieder in den Sitzungssaal.