Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Nutzungsänderung eines Lebensmittelmarktes in einen Gewerbebetrieb auf dem Grundstück FlNr. 803/3 der Gemarkung Lauf, Schönberger Weg 2, ab, da es sich bei der Nutzungseinstufung um „Allgemeines Wohngebiet“ handelt und die für den geplanten Gewerbebetrieb erforderlichen Ausnahme nach § 4 Abs. 3 (2) BauNVO nicht erteilt wird, weil gewerbliche Nutzung in diesem fast ausschließlich durch „Wohnen“ geprägten Gebiet nicht stattfinden bzw. das Leitbild „Wohnen“ gehalten werden soll.