Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 1717/16 der Gemarkung Lauf, Albrecht-Dürer-Str. 16a, in der vorgelegten Form ab, da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 8 „Erbsenboden“ bzgl. des Garagenstandorts nicht eingehalten sind. Außerdem ist eine Wandhöhe mit ca. 4,50 m an der Straßengrenze aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar, so dass auch keine Befreiung erteilt werden kann.