Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

 

Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt:

 

1.     Für den Bereich am Seespitzweg westlich der Bahnunterführung zum Letten wird ein Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

2.     Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für den Bebauungsplan ergibt sich aus dem Entwurfsplan vom 14.09.2010.

 

3.     Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als „Grünfläche - Freizeitgärten“ festgesetzt.

 

4.     Der Bebauungsplan erhält die Nr. 99 und die Bezeichnung „Freizeitgärten am Seespitzweg“.

 

5.             Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.