Sitzung: 14.09.2010 BauA/010/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 5/183/2010
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt:
1. Für
den Bereich am Seespitzweg westlich der Bahnunterführung zum Letten wird ein
Bebauungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.
2. Die
Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für den Bebauungsplan ergibt sich aus
dem Entwurfsplan vom 14.09.2010.
3. Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird als „Grünfläche - Freizeitgärten“
festgesetzt.
4. Der
Bebauungsplan erhält die Nr. 99 und die Bezeichnung „Freizeitgärten am
Seespitzweg“.
5. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Außerdem ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.