Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Herr Zenger erläutert, dass das Vorhaben mehrmals im Bauausschuss behandelt und abgelehnt wurde, weil das Grundstück im Flächennutzungsplan als „Grünfläche“ dargestellt ist und im Außenbereich liegt. Die Privilegierung war nicht ausreichend begründet. Diese Privilegierungsbegründung wurde nun mit Schreiben vom 19.05.2010 durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegt.

 

Am 17.08.2010 fand ein Gespräch mit dem Landratsamt Nürnberger Land statt. Die bisher restriktive Haltung wurde dahingehend aufgegeben, wenn der Baukörper im Bereich der jetzigen Maschinehalle errichtet wird, die Geländesituation weitgehend erhalten bleibt, keine Aufschüttungen erfolgen und die Garage vom Wohnhaus getrennt errichtet wird. Der letzte Punkt konnte im neu vorgelegten Plan nicht eingehalten werden, weil kein anderer geeigneter Platz gefunden werden konnte.

 

Nun könnte die Verwaltung unter Zurückstellung aller Bedenken, vor allem bzgl. einer evtl. Konsequenzproblematik, die Zustimmung vorschlagen..


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 164 der Gemarkung Oedenberg, Simmelberger Hauptstraße, da mit der geänderten Planung der Standort der bestehenden Maschinenhalle aufgenommen, die Gebäudeform weitgehend beibehalten und nur geringfügige Auffüllungen vorgesehen sind.

Durch das Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 19.05.2010 wurde die Privilegierung des Bauherren festgestellt.

 

Die Zufahrt ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg noch gesichert. Die Abwasserbeseitigung muss über eine Kleinkläranlage erfolgen.