Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt eine Wohnbebauung auf den Grundstücken FlNr. 198/9 und 198/4 der Gemarkung Wetzendorf, Karl-Büttner-Ring/Winkelsteigstraße, ab, da diese Nutzung dem Bebauungsplan Nr. 16 „Südlich von Wetzendorf“, der „eingeschränktes Gewerbegebiet“ festsetzt, widerspricht.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann nicht erteilt werden, weil die Grundzüge der Planung berührt werden würden.

 

Auch ein Tekturplan zum Bebauungsplan führt nach derzeitiger Einschätzung nicht zu einer Konfliktbewältigung bzgl. der anstehenden Lärmimmissionen im Hinblick auf eine Wohnbebauung.