Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Nutzungsänderung einer Ladenfläche zu zwei Spielhallen und einer Lagerfläche auf dem Grundstück FlNr. 45, Marktplatz 41, ab, da aufgrund der nicht vorhandenen Trennung der beiden Spielhallen keine komplette räumliche, funktionale und wirtschaftliche Trennung gegeben ist. Somit ist die maximale zulässige Nutzfläche in Mischgebieten von 100 m² mit 192,8 m² weit überschritten.

 

Die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO liegen deshalb nicht vor, um das Einvernehmen zu erteilen.