Herr Stadtrat Mayer stellt im Namen der CSU-Fraktion einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Punkte 1 bis 4 in die Fraktionen zurückzuverweisen, da diese nicht entscheidungsreif sind. Sollte dieses abgelehnt werden, bittet er, über die Punkte 1 bis 4 jeweils getrennt abzustimmen.

 

Herr Stadtrat Offenhammer äußert, dass dieses Thema ausgiebig diskutiert wurde und es keinen Sinn macht, die Punkte in die Fraktionen zu verweisen. Die Allianz ist sich einig, dass die Diskussion im Stadtrat stattzufinden hat. Wenn es so wichtig erscheint, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen, sollte es so durchgeführt werden.

 

Beschluss:

 

Der Geschäftsordnungsantrag, die Punkte 1 bis 4 des vorliegenden Beschlusse in die Fraktionen zu verweisen, wird mit 10 : 18 Stimmen abgelehnt.

Die Punkte 1 bis 4 werden getrennt abgestimmt.

 

 

Herr Stadtrat Breuer appelliert an den Stadtrat, dass es ein großes Anliegen der Bürger ist, die heutigen Beschlüsse in größtmöglichem Einvernehmen zu fassen. Es ist ihm wichtig, die Sorgen und Ängste der Bürger ernst zu nehmen.

 

Herr Stadtrat Ittner schildert, dass Anfang Mai seitens der SPD-Fraktion ein Antrag mit folgenden Punkten gestellt wurde:

·        keine Umwidmung in Vorrangflächen

·        keine Verpachtung, Vermietung oder Verkauf an potenzielle Windkraftbetreiber in den Vorbehaltsgebieten und

·                    ein Appell an die Regionalplanung bzw. an die Gesetzgeber in Land und Bund, Windkraftanlagen nicht in der Form, wie sie jetzt genehmigungsfähig sind, durchzugehen zu lassen, sondern mit mehr Rücksichtnahme auf die betroffenen Bürger.

Er bedankt sich, dass diese drei Punkte des Allianzantrages aufgenommen (zwei davon sogar wortgleich) und bereits im Bauausschuss als Empfehlung an den Stadtrat beschieden wurden. Die Allianz hat mit Vorliegen dieses Antrages sichergestellt, dass auch in der Zukunft eine breite Mehrheit im Stadtrat vorhanden ist, um Projekte dieser Art so weit wie möglich zu verhindern. Dies bedeutet, dass jedwedes Eintreten der Stadt gegen diese Windkraftanlagen nichts helfen kann, wenn die Gesetzgeber - die Regionalplanung und die Genehmigungsbehörden - sich darüber hinwegsetzen. Dieses ist auch nach Bescheiden dieses Antrages noch möglich. Wie bereits im Bauausschuss bittet er um breite Unterstützung, dass möglichst viele Gemeinden und Städte mit einer möglichst breiten Mehrheit einen politischen Druck ausüben, sodass es für die Genehmigungsbehörden schwieriger ist, gegen die Antragsteller vorzugehen und vielleicht sogar innerlich die Meinung aufnehmen können. Die Kreistagsbeschlüsse sprechen auch in diese Richtung.

Es war ein sehr langer Diskussionsprozess über die Gremien hinweg innerhalb der Fraktionen, aber auch mit Vertretern der Bevölkerung. Emotionsfrei war es nicht, aber er hatte dennoch den Eindruck, dass es sehr fair zuging. Die Menschen waren zu jeder Zeit sachorientiert und das Ergebnis spricht für sich. Trotz aller Emotionen wurde ein Erfolg für die Bürgerinnen und Bürger zustande gebracht, größtenteils mit gutem sachlichem Dialog. Dafür herzlichen Dank.

Er verliest den Antrag der Allianz und schlägt vor, über die Punkte 2 und 3 vorab abstimmen zu können, da hier das geringste Diskussionsbedürfnis vorhanden ist.

 

Herr Stadtrat Mayer teilt mit, dass die CSU keine Notwendigkeit sieht, über die Punkte 1 bis 4 nochmals zu diskutieren. Es war alles in der Zeitung nachzulesen. Die Abweisung an die Fraktionen wurde abgelehnt, der Beschluss steht fest und es die Punkte können nacheinander abgestimmt werden.

 

Herr Stadtrat Felßner kann das Vorgehen von Herrn Ittner verstehen. Zu den Punkten 2 und 3 wird es keine Probleme geben. Er bittet, den Bestandteil der Resolution, der bereits in der Bauausschusssitzung vorgetragen wurde, als Ergänzung in Punkt 4 einzubauen: Aus Sicht des Stadtrates der Stadt Lauf muss deshalb eine Mindestentfernung der 10fachen Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden (bei 180 m Höhe z.B. 1800 m).

Zu Punkt 1 denkt er, dass ein derartiges komplexes Thema diskutiert werden muss. In den Fraktionen bestand überhaupt noch keine Möglichkeit, sich sachkundig zu machen und ausführlich darüber zu sprechen. Alleine der Aufbau eines eigenen Stromnetzes im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz ist ein Millionenprojekt und muss wirtschaftlich sehr vorsichtig angegangen werden. Er sieht sich nicht in der Lage, dass dieser Punkt heute in einer kurzen Diskussion im Stadtrat gelöst werden kann. Deshalb sollte nochmals grundlegend und mit fachlichem Beistand darüber beraten werden.

 

Herr Stadtrat Herrmann besuchte am letzten Dienstag die Bauausschusssitzung neben vielen anderen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Lauf. Er ist seit 16 Jahren im Stadtrat und es gab in dieser Zeit bisher keinen Eklat. Einem Antrag auf getrennte Abstimmung wurde immer zugestimmt. Er war sehr empört über diesen hoffentlich nicht neuen Stil im Stadtrat. Zu Punkt 1 der Beschlussvorlage: Ein Leitbild ist eine Vision, die Auswirkung auf viele Jahre oder sogar Jahrzehnte hat. Dies bedeutet, dass mehrere Generationen von Bürgern mit diesem Leitbild – welches auch eine Vorbild- und Orientierungsfunktion haben soll – leben werden. Damit die Bürger diese Idee mittragen, mit Leben füllen und sich mit ihr identifizieren können ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger möglichst intensiv und bald einzubeziehen. Bürgerbeteiligung ist ein elementarer Bestandteil der Stadtentwicklung. Die Laufer Bürger sollten auf breiter Basis mit in die Entwicklung des Leitbildes der Stadt Lauf a.d.Pegnitz einbezogen werden. Dies wurde auch bei der vom Landesamt für dörfliche Entwicklung mit großer Beteiligung der Einwohner vor Jahren durchgeführten Dorferneuerung in Bullach und zuletzt in Simonshofen erfolgreich praktiziert. Wir haben an dem aktuellen Beispiel Windkraftanlagen erlebt, welch großes Interesse der Bürger am Energiethema besteht und wie engagiert sich die Bürger dabei einbringen. Wir haben aber auch erlebt, dass Bürger den starken Wunsch haben, in ein solches Thema aktiv eingebunden zu werden, um bei der Gestaltung mitwirken zu können.

Er stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag der Allianz abzuändern und darin zum Ausdruck zu bringen, dass die Stadt Lauf damit einverstanden ist und anerkennt, dass nur wenn die Bürger mitgenommen werden und in öffentlicher Diskussion ein Leitbild für die Zukunft ihrer Stadt erarbeiten können, eine gute und nachhaltige Entwicklung für Lauf möglich ist. Sein Antrag lautet:

Das Leitbild zur Laufer Stadtentwicklung – und dazu gehört selbstverständlich auch das Thema Energieversorgung – soll von den Bürgern selbst erarbeitet werden, damit sichergestellt ist, dass sich diejenigen, die schlussendlich in dieser Stadt leben, auch damit identifizieren können. Nach dem Motto: „Es ist ihre Stadt, es ist ihr Leitbild, es ist ihre Zukunft“.

 

Herr Stadtrat Kern führt aus, dass die Allianz heute einen Antrag zur Abstimmung stellt, der in wesentlichen Teilen den Forderungen der auf der Bürgerversammlung gestellten Anträge nachkommt, dass die Aufstufung zu Vorrangflächen abgelehnt wird und die Stadt Lauf ihre eigenen Grundstücke nicht für den Bau von Windrädern zur Verfügung stellt. Zudem wird die Forderung erhoben, dass Windräder mehr als 1000 m von den Baugebieten entfernt sein sollen und dass dazu die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen. Diese Entscheidungen sind den Grünen besonders schwer gefallen, da nach wie vor die Überzeugung besteht, dass Windräder einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der regenerativen Energien leisten können. Deshalb wurde es mit der Forderung verbunden, dass man nun in den anderen Bereichen den Ausbau der regenerativen Energien forciert vorantreiben soll. Damit soll das Ziel erreicht werden, dass Lauf bis 2030 mit 100 % regenerativen Energien versorgt werden kann. Dieser Wunsch wurde auch von Bürgern aus Neunhof und Bullach herangetragen. Die drei Fraktionen der Allianz haben unterschiedliche Gesichtspunkte in diesen einen Antrag eingebracht und deshalb wurde dieses Gesamtpaket vorgeschlagen. Wenn er die Reaktionen der CSU voraussehen hätte können, dann hätte er es so nicht gemacht. An dem Punkt übernimmt er ein Stück Mitverantwortung zu dem, was schief gelaufen ist. Den anderen Teil der Verantwortung, dass sie ausgezogen sind gegen die geltende Gemeindeordnung - ein Verbot gegen das geltende Recht - das muss die CSU selbst verantworten. Deswegen ist diese Sitzung auch zur Farce geworden, denn hinterher war die Sitzung kein ordnungsgemäßer Verlauf mehr. Er kann verstehen, dass die Bürger verärgert sind. Wenn die CSU nun den Eindruck erweckt, dass die 100 Prozent-Erneuerbare Energie viel zu teuer ist und nicht ausreichend durchdacht und unrealistisch ist, möchte er dies mit folgendem Zitat aus dem Laufer Zukunftsprogramm beantworten: „Klimaschäden wie Windbruch, Sturmschäden, Dürre und Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kosten wissenschaftlich erwiesen erheblich mehr Geld, als die Aufwendungen für Klimaschutz. Der Klimawandel und steigende Preise für Fossile und atomare Energie machen einen Wechsel hin zu den ökologisch unbedenklichen erneuerbaren Energien unausweichlich“.

Bisher ist zu diesem Thema einiges passiert. Es sind bereits viele Einzelmaßnahmen auf den Weg gebracht worden, wie der Ausbau weiterer Photovoltaikanlagen, die Erstellung eines Klimaschutzplanes durch das Laufer Zentrum für Energieeffizienz und Kilmaschutz wurde vorangetrieben, in Zusammenarbeit mit dem Landkreis ist der Bau einer Hackschnitzelanlage für die Schulen in Lauf in Planung, die energetische Sanierung von Schulen wurde auf den Weg gebracht und es wurde ein C02-Einsparungsprogramm der Stadt und der Städtischen Werke eingeführt. Diese Diskussion wurde in Teilen einstimmig und teils kontrovers geführt. Dieses Stadtentwicklungskonzept wird gemeinsam mit den Bürgern entwickelt. Es haben viele Leute die Möglichkeit, an diesem Diskussionsprozess teilzunehmen. Die Resonanz war jedoch nicht so gut wie erhofft und hier gibt es Handlungsbedarf, auch seitens der Bürger. Die Formulierung eines Zieles, dass wir in 20 Jahren 100 Prozent regenerative Energien wollen, ist kein Grund, sich an diesem Punkt zu zerstreiten. Es wird noch viele Punkte im Detail geben, wo alles einzeln vorgestellt der Dialog mit den Bürgern geführt wird. Sobald dieser Klimaschutzplan vorliegt, wird in die Diskussion mit den Bürgern eingetreten. Dann sind die notwendigen fachlichen Voraussetzungen gegeben, um zu diskutieren, wie die Schwerpunkte gesetzt werden und welche Möglichkeiten finanzierbar sind.

Nun möchte er noch zu einem Dilemma kommen, das es so schwer macht, die Wünsche zur Ablehnung von Windrädern mit der bestehenden Rechtslage unter einen Hut zu bringen. Altbürgermeister Rüdiger Pompl und der Stadtrat der letzten Periode haben mit der Ausweisung von Vorbehaltsflächen und der Absicherung dieser Standorte im Flächennutzungsplan die rechtlichen Voraussetzungen für den Bau von Windkraftanlagen geschaffen. Da im Bundesbaugesetz Windkraftanlagen priviligiert sind, hat das Landratsamt bei der Genehmigung wenig Ermessensspielraum und kann die Genehmigung nur dann ablehnen, wenn die Abstände zu gering sind oder die zulässigen Lärmgrenzwerte überschritten sind. Seitens des Landratsamtes wurde eindeutig erklärt, dass bei Erfüllung der Genehmigungsvoraussetzungen die Genehmigung auch ohne Einverständnis der Stadt Lauf erteilt werden kann. Er ist deshalb der Meinung, dass die Kuh noch lange nicht vom Eis ist. Er geht nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass das Landratsamt eine Genehmigung erteilen wird, wenn der Betreiber ein Grundstück findet, auf dem er ein Windrad bauen kann. Es ist ihm ganz wichtig, es den Bürgern so zu sagen, damit niemand hinterher sagen kann, das hätten wir wissen müssen. Auch die Diskussion über größere Abstände von Wohngebieten ist für das laufende Genehmigungsverfahren nicht hilfreich. Dazu hat Frau Pichl vom Landratsamt eindeutig festgestellt, dass nach derzeitiger Rechtslage der Abstand von Wohngebieten kein Ausschlusskriterium ist. Dies bedeutet, dass eine Änderung nur durch den Gesetzgeber herbeigeführt werden kann und damit ist die jetzige Regierung mit der Mehrheit CDU/CSU/FDP direkt am Zuge, hier auch die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Diskussionen über Abstandsflächen werden uns nicht zentral weiterbringen. Wir können dazu Appelle abgeben, aber passieren wird erst etwas, wenn der Gesetzgeber die entsprechenden Voraussetzungen schafft. Er wünscht sich auch von der Bevölkerung, dass sie genau in diesem Bereich aktiv wird und bei den Leuten, die die Entscheidungsmöglichkeit zu diesem Punkt haben, auch ihre entsprechenden Wünsche massiv einbringen.

 

Herr Stadtrat Grand möchte gerne nochmals grundsätzlicher werden. Das Thema ist im März dieses Jahres in den Stadtrat gekommen und hat sich mit einer Vehemenz entwickelt, dass es deutlich überraschend war. Es war für die Bürger nicht leicht, an Informationen zu kommen, aber für die Stadträte auch nicht. Das mag daran liegen, dass die Stadt nicht federführend ist, sondern dass es komplizierte rechtliche Zusammenhänge gibt vom Landratsamt, Regionalplanung und Regierung. Er bedauert, dass sich die Diskussion so entwickelt hat. Von seiner Seite hat es einen Grund und er trägt dazu ein Zitat vor:

„Wenn du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen usw., sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten Meer“.

Er denkt, dass es versäumt wurde, im Vorfeld die Sehnsucht zu wecken nach Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen, die Sehnsucht nach mehr Klimaschutz durch weniger Kohle, Atom und Öl. Muss immer zuerst etwas passieren? Im Grunde beteuert doch jeder, dass er für erneuerbare Energien ist. Der Regionalplan ist auch nicht neu, er besteht seit 2003 und damals war man sich offensichtlich einig, dass die 5 Vorbehaltsflächen in Lauf für Windräder grundsätzlich geeignet sind. Heute sind diese Gebiete plötzlich nicht mehr geeignet. Darüber kann man reden, aber dann sollte man nochmals auf die Suche gehen und ein gemeinsames Gebiet finden. Er ist der Meinung, dass im Nürnberger Land und in Lauf nicht grundsätzlich die Windenergie verweigert werden kann. Deshalb gehören die 4 Punkte des Antrages auch zusammen, auch wenn sie heute einzeln abgestimmt werden. Auch wenn der Stadtrat in diesem konkreten Fall das gemeindliche Einvernehmen verweigert, die städtischen Grundstücke nicht zu verpachten und die Vorbehaltsflächen nicht in Vorrangflächen umzuwandeln, möchte er das Ziel nicht aus den Augen verlieren, in 20 Jahren eine 100 Prozent Erneuerbare Energie-Kommune zu sein.

 

Herr 2. Bürgermeister Scheld sieht das Gesamtpaket. Es ist Handlungsbedarf vorhanden, dass man sich Gedanken darüber macht. Zu dem was heute von den Kollegen Kern oder Herrmann geäußert wurde bekommt man natürlich Beifall, wenn man die Masse hinter sich hat. Die Kollegen waren alle am Montag in der Kreistagssitzung. Dort wurde ein Beschluss gefasst, den auch die beiden Bürgermeister und Herr Stadtrat Kern mitgefasst haben. Sie sind über ihren Schatten gesprungen und das muss auch anerkannt werden, auch wenn mancher dieses anders sieht. Ihm gefällt es nicht , aber er kann es insgesamt mittragen, wenn man es nicht mit der Brechstange angreift. Herr Kollege Felßner hat es zum Ausdruck gebracht, nicht dass es heißt, die Stadtwerke sind morgen die Melkkuh der Nation und alles wird gekauft und wir bauen alles nur noch auf Schulden für die Zukunft unserer Kinder. Schulden sind auch Dinge, die irgendwann bezahlt werden müssen. Er hat vor dieser Sitzung mit verschiedenen Personen aus seinem Gremium gesprochen. Er dachte, dass sich der Eine oder Andere dazu äußert wegen der Sache am Dienstag. Es war keine gute Szene und es wäre anders auch möglich gewesen. Er appelliert an Herrn Stadtrat Felßner, dass das Verhalten nicht richtig war, denn er hat die Situation verkannt. Man muss seine Stärke zeigen, indem man seine Schwäche offenbart. Alle Fraktionen werden sich in Zukunft gemeinsam an einen Tisch setzen müssen, um gemeinsam diese Zukunftsvisionen mit auszuarbeiten. Im Kreistag wurde ein eindeutiger Beschluss gefasst, dem im Prinzip Rechnung getragen wird. Er sieht auch kein Problem, über den Zusatzantrag der CSU auf Mindestentfernung der 10-fachen Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung abzustimmen. Er appelliert an alle, dass in Zukunft gemeinsam an einem Strang gezogen wird.

 

Herr Stadtrat Felßner stellt klar, dass der Auslöser der vehementen Auseinandersetzung nicht der Bauantrag eines bösen Investors war, sondern die Absicht der Verpachtung eines städtischen Grundstücks an einen Windkraftinvestor. Vorher wurde nicht in den Bürger- und Parteidialog eingestiegen. Er möchte auch keine Vorwürfe machen, aber dieses kann in Zukunft besser durchgeführt werden. Daraus sind seiner Meinung nach die Probleme entstanden. Wenn er sich richtig erinnert, wurde in der Bertleinaula der Wortlaut so beschlossen, dass keine städtischen Grundstücke an einen Windinvestor verpachtet werden, unabhängig davon ob diese in einem Windgebiet liegen oder nicht, weil diese Gebiete nicht scharf sind. Er bittet darum, den Beschluss wie in der Bertleinaula zu fassen. Die CSU ist auch für regenerative Energien. Wenn man sich daran erinnert, war er in nicht politischer Funktion einer der Ersten, der in Bullach eine Auftaktveranstaltung zur Windkraft organisiert hat, ins Gespräch mit den Bürgern eingestiegen ist und diese Versammlung hat sich nicht gegen die Windkraft gerichtet. Es war eine ergebnisoffene Aufklärungsveranstaltung, um ins Gespräch zu kommen und die Stimmung der Bürger auszuloten und zu erfassen. Es wäre für die Politiker die richtige Vorgehensweise gewesen, erst mit den Bürgern zu reden und dann Entscheidungen zu treffen und nicht vorher Beschlussvorlagen zu formulieren und diese dann über die Zeitung den Bürgern mitzuteilen. Daraus muss für die Zukunft gelernt werden. An dem Allianzantrag ärgert ihn, dass man jetzt den gleichen Fehler mit dem Zukunftsprogramm 2030 wieder macht. Er bittet eine gewisse Lernfähigkeit an den Tag zu legen, erst zu diskutieren. Wir sind im Prozess eines Stadtentwicklungskonzeptes. Warum nimmt man einige Monate vor Abschluss solche Dinge vorweg? Man sollte mit den Bürgern in den Arbeitskreisen die Sache entwickeln, in den Fraktionen diskutieren und dann darüber abstimmen. Dies wäre der normale Weg. Seine Ablehnung richtet sich nicht inhaltlich gegen diesen Antrag, sondern gegen die Art und Weise, dass erst Fakten geschaffen werden und danach kommuniziert wird. Bei so wichtigen Punkten gehört eine vernünftige Diskussion mit den Bürgern dazu.

Abschließend möchte Herr Stadtrat Felßner noch eine kurze Stellungnahme zur Sitzung am Dienstag abgeben. Er hat bewusst nicht am Anfang der Sitzung das Wort ergriffen. Wer ihn kennt weiß, dass er sehr direkt seine Meinung äußert. Wer dieses tut, dem passiert auch einmal ein Fehler und hat eine falsche Formulierung, die nicht absichtlich war. Dieses möchte er heute hier nochmals eindeutig betonen. Er hatte eine falsche Information und hat sich bei Herrn Stadtrat Kern umgehend entschuldigt. Er hat aber nicht gesehen, dass sich dadurch auch andere Kreisräte betroffen fühlten. Er möchte hier in aller Form nochmals eine Entschuldigung aussprechen. Die richtige Formulierung hinsichtlich der Resolution über die 10-fache Anlagenhöhe wurde im Landkreis nicht beschlossen, sondern besprochen. Beschlossen wurde, dass man sich der Meinung der Gemeinden anschließt, wenn es um die Ausweisung von Vorrangflächen geht und besprochen wurde die Resolution. Der Fehler in seiner Aussage war unbewusst. Wer klar spricht, muss sich auch klar entschuldigen.

 

Herr Stadtrat Zeltner ist erfreut, dass Herr Stadtrat Felßner diesen Schritt gegangen ist und den Mut hatte, sich zu entschuldigen. Darum war auch die Stimmung danach in allen Beziehungen angereizt. Ihm hat auch der heutige Bericht in der Zeitung nicht gefallen und er bittet auch die Pegnitz-Zeitung um Berichtigung. Er hofft, dass ein derartiges Verhalten nicht mehr vorkommt und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

 

Herr Stadtrat Felßner ergänzt, dass er seine Falschaussage berichtigt hat und wenn sich jemand negativ betroffen fühlt, soll sich hiermit entschuldigt sein. Dies heißt aber nicht, dass er die gesamte getroffene Wortmeldung zurücknimmt. Der Sinn steht für ihn nach wie vor. Die Wortmeldung hat sich darauf bezogen, dass im Landkreis eine Abstimmung war, wie sich der Landkreis zur Ausweisung der Vorranggebiete verhält. Es gab zwei Alternativen. Zum Einen nimmt der Landkreis jeweils die Meinung der jeweiligen Gemeinde an und verhält sich so, wie es die Gemeinde möchte, weil dann der Bürger am besten miteinbezogen ist und zum Anderen stimmt der Landkreis der Ausweisung von Vorrangflächen zu, so wie es der Regionalplan vorsieht. Seine Aufregung war – dies war auch der Grund seiner Wortmeldung und gilt nach wie vor - dass sich der Kreistag fast komplett dieser Variante „wir wollen es den Gemeinden überlassen“ anschloss, was er für richtig hält. Aus der Fraktionsecke der Grünen kam eine Reihe von Wortmeldungen, diese Vorrangflächen auszuweisen. Enttäuscht war er, dass der Fraktionsführer der Grünen, der gleichzeitig Bürgermeister der Stadt Lauf ist, sich beim Thema Wind nicht zu Wort gemeldet hat und die Position der Stadt Lauf vertreten hat.

 

Herr Stadtrat Lang möchte zum Thema Bürgerbeteiligung noch einige Bemerkungen loswerden. Am Dienstag nach der Sitzung gab es eine Reihe emotionaler Diskussionen, die aber sehr gut waren. Er möchte sich der Aussage von Herrn Ittner anschließen, dass diese sehr sachlich waren. Ein Bullacher Bürger hat ihm gesagt, er sieht den Punkt 1 sehr kritisch, denn wir würden etwas vorgeben und die Bürger nicht mitnehmen. Er war der Meinung, wir schaffen hier einen Rahmen – eine Hülle, die nicht wirklich gefüllt ist – und der Bürger kann sich nachher im Laufe dieses Prozesses sehr wohl beteiligen. Man war unterschiedlicher Meinung, aber es gab keine Beleidigungen und üble Nachrede. Er dachte, es sei eine Selbstverständlichkeit. Er kann diese extreme Polemisierung, die immer wieder vorkommt, einfach nicht nachvollziehen und ist der Meinung, dass die Entscheidungen hier im Gremium stattfinden sollen. Er hat sich die Proteste teils aus der Presse und auch in persönlichen Gesprächen mit Bullacher Bürgern angehört und versucht, eine Meinung zu bilden. Er hat die Rechtsauffassung, dass die 1800 m nicht zulässig wären. Dabei geht es rein um das Formale. Er bittet die Verwaltung, hier eine Bemerkung zu bringen, wie es aussieht mit der entsprechenden Grundlage, ob es in Ordnung wäre.

 

Herr Zenger führt aus, dass das Thema Abstände auch im folgenden Tagesordnungspunkt enthalten ist. Es gab einen ähnlichen Antrag in der Bürgerversammlung Bullach, der lautete, dass Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 1500 m haben sollen. In der Unterlage ist erkennbar, dass der Antrag negativ vorgeschlagen wurde, weil es in Lauf keinen Standort gibt, der einen Abstand von 1500 m einhält, weil eine enge Besiedelung vorhanden ist. Bei einem derartigen Beschluss würde rechtlich eine Negativplanung dahinterstehen. Selbstverständlich kann man Absichtserklärungen abgeben, die politisch gemeint sind, die rechtliche Betrachtung ist eine andere. Es gibt Entscheidungen, die geringere Abstände durchaus als zulässig angesehen haben. Selbstverständlich ist der Punkt 4 in dieser Entschließung der Allianz als Absichtserklärung oder als Hinweis bzw. Zielvorstellung durchaus legitim. Ob er realisiert werden kann ist eine ganz andere Frage.

 

Herr Stadtrat Felßner fügt noch an, was in Punkt 4 zur Abstandfrage festgelegt werden soll, steht in keinem Bezug zu den aktuellen Windkrafträdern, die diskutiert werden. Es ist ein Fingerzeig an Bund und Land. Der Sinn ist, je höher etwas ist, umso weiter rutscht es weg. Diese Formulierung wird auch viel verwendet in einer Petition an den Bundes -und Landtag. Viele Gruppen, die sich mit diesem Thema befasst haben, verwenden bereits diese 10-fache Anlagenhöhe. Effektiver ist es, eine Forderung mit der 10-fachen Anlagenhöhe aufzugreifen, weil diese Lawine bereits rollt und die Umsetzung wahrscheinlicher ist, als wenn eine neue Formulierung gewählt werden würde. Von der Höhe abhängig zu machen, hat auch eine gewisse Sinnhaftigkeit. Im Umkehrschluss bedeutet es, bei einer Anlage mit 60 m wäre der Abstand 600 m zur Wohnbebauung.

 

Herr Stadtrat Rduch findet, dass es einer Verhinderungsplanung gleichkommt. Es ist bekannt, dass kleine Windanlagen in unseren Breitengraden keinen Sinn machen. Die Frage ist, ob kleine Anlagen keinen Schatten bzw. Schall verursachen. Ein kürzerer Schatten ist weniger gesundheitsschädlich als ein langer.

 

Herr Stadtrat Ittner möchte darauf hinweisen, dass man sich hier verzettelt. Es bringt gar nichts, an einem Punkt, der sowieso nur appellativen Charakter hat, über den einen oder anderen Meter zu streiten. Was seiner Meinung nach über dem Ganzen steht ist das Ziel, eine möglichst einhellige und breite Meinung des Stadtrates der Stadt Lauf zu bekommen. Dafür ist es irrelevant, ob man in einem rein appellativen Antrag über 1000, 1200 oder 1500 m streitet. Da muss auch einmal jemand über seinen Schatten springen können, um den Preis einer einhelligen Kraftaktion Richtung Genehmigungsbehörden zu setzen. Er richtet einen Appell an das gesamte Gremium, nicht über den einen oder anderen Meter zu streiten und bittet, den Antrag möglichst weit mitzutragen, vor allem die zentralen Punkte.

 

Vorsitzender dankt Herrn Stadtrat Felßner für die Äußerungen zu den Wortmeldungen am Dienstag. Er hatte nicht den Eindruck, dass die Kolleginnen und Kollegen der Grünen Kreistagsfraktion etwas verdrehen wollten. Er hat mitgenommen, dass sie in sehr gewissenhafter Überlegung mit sich gerungen haben (da war noch nicht bekannt, dass von der CSU ein Änderungsantrag kommt), ob sie jetzt dem Kreistagsbeschlussvorschlag 1 oder 2 vom Landrat zustimmen. Der Landrat hat vertreten durch die Verwaltung 2 alternative Beschlussvorschläge eingebracht. Die Grüne Kreistagsfraktion hat sich für den Beschluss 2 ausgesprochen und das ist ihr gutes Recht. Er möchte ausdrücklich betonen, dass er dankbar ist, dass sich der Kreistag auch aufgrund seines aktiven persönlichen Einsatzes zu so einem wichtigen Thema einbringt und auf die Tagesordnung setzt und dem Landrat und dem Vertreter des Bayerischen Gemeindetages im Landkreis Nürnberger Land ein Votum mitgibt. Deswegen ist es eine Begründung, warum er sich wie alle anderen betroffenen Bürgermeister zurückgehalten hat, weil es für ihn eine wichtige Grundlage war zu erfahren, wo hier die demokratische Meinung ist, die Mehrheit und die Beschlussfassung des Kreistages. Unmittelbar danach haben sich politische Kräfte zusammengesetzt und überlegt, diskutiert und einen Weg vereinbart, wie sich die Kommunen entsprechend verhalten. Es ist gewollt, dass sich die Kommunen gemeinsam mit der Bevölkerung eine Beschlussfassung aneignen sollen. Deswegen wäre es falsch gewesen, sich mit seiner Meinung einzubringen, denn dann hätte man sagen können, er hätte sich vorher schon festgelegt. Er hat auf den Bürgerversammlungen immer bekanntgegeben, dass er zuhören möchte und hat es mit seinem Handeln unter Beweis gestellt. Es war keine leichte Entscheidung. Von Politikern muss man öfters erwarten, dass sie es sich nicht leicht machen und Entscheidungen pro oder kontra genau abwägen. Er hat sich dafür entschieden, heute für die Punkte 1 bis 4 aktiv dafür abzustimmen, weil er gerade in der Diskussion Signale bekommen hat. Dafür ist er ausdrücklich dankbar und in einer e-mail steht „lassen sie uns gemeinsam nachhaltige Konzepte für mögliche erneuerbare Energieformen in Bullach und Lauf erarbeiten“. Er findet es gut und hier kann weiterhin mit voller Unterstützung gerechnet werden. Wir sind zu weiteren Schritten in diese Richtung bereit. Er findet es notwendig in der veränderten Welt, in der überlegt werden muss, wie wir mit knapper werdenden Rohstoffen gerechter auf dem Planeten Erde umgehen und wie wir auch unsere wirtschaftliche Unabhängigkeit sicherstellen. Deswegen hat er keine Ängste, denn es geht nur mit der Bevölkerung. Das beste Beispiel dafür ist, dass 96 % der Bürgerinnen und Bürger im jetzigen Versorgungsgebiet äußern, dass sie sich zu den Bürgerwerken bekennen. Deshalb ist es so wichtig zu sehen, dass wir unsere Netze im gesamten Gebiet bekommen, ganz gleich was es kostet. Nur dann kann davon ausgegangen werden, noch bessere Voraussetzungen zu haben. Es wäre so schön ein Ziel zu haben, dass dann 96 % aller Lauferinnen und Laufer den Strom beziehen können. Auf den Bürgerversammlungen in den Ortsteilen hat er erlebt und gespürt, wie gut und wichtig es ist, dass der Wunsch nach dem Einbringen der eigenen Identität besteht.

Vor Abstimmung wird nochmals dargestellt, dass von Herrn Stadtrat Herrmann ein weitergehender Antrag in Sachen Bürgerbeteiligung zu Punkt 1 des Beschlusses auszuformulieren ist.

Des Weiteren liegt zu Punkt 4 des Beschlusses ein Abänderungsantrag auf 10-fache Anlagenhöhe von Herrn Stadtrat Felßner vor.

 

Herr Zenger erläutert zu Punkt 3 des Beschlusses, dass sich dieser Beschluss nur auf die Vorbehaltsflächen WK 23 bis 27 bezieht. Diese wurden in einem sehr intensiven und genauen Verfahren von 10 vorgesehenen Flächen ausgewählt. Auf diese Flächen hat sich der Antrag beschränkt. Wenn es sich ergeben sollte, dass andere für Windkraft geeignete Flächen aufgrund einer neuerlichen Prüfung gefunden werden, wäre es angebracht, den Beschluss zu verallgemeinern, denn es könnte sein, dass in den neuen Flächen auch städtische Grundstücke stecken. Insoferne wäre es möglich, den Beschluss generell abzuändern, dass die Stadt Lauf keine eigenen Flächen für Windkraftanlagen an jeglicher Stelle zur Verfügung stellt.

 

Herr Stadtrat Rduch merkt an, dass keine Flächen die der Stadt Lauf gehören für Windkraftbetreiber zu vermieten auch bedeutet, geeignete Flächen, die vielleicht laut CSU weit genug weg wären und niemanden stören, für eine Bürgeranlage zu nutzen. Er versteht den Hintergrund nicht, warum so etwas gefordert werden soll.

 

Herr Stadtrat Spannring sieht ein, die jetzigen Vorbehaltsflächen von der Stadt Lauf nicht zu verpachten, um auf den Willen der Bevölkerung von Bullach und Neunhof einzugehen. Prinzipiell von Seiten der Stadt Lauf zu sagen, wir wollen im gesamten Stadtgebiet auch geeignete Flächen für Windkraft nicht zur Verfügung stellen, ist ein Rückschritt hinter eine Energiepolitik der 80er Jahre. Woher wollen wir denn dann unseren Strom nehmen? Wollen wir ernsthaft eine Verlängerung von Atomlaufzeiten?

 

Herr Stadtrat Felßner bittet zu bedenken, dass eine Neubearbeitung des Regionalplans im Bereich Wind vor uns liegt. Nachdem eine Reihe von Gemeinden und Landkreisen unter Umständen diese vorgeschlagenen Vorrangflächen ablehnt, kann herauskommen, dass überhaupt keine Vorrangflächen mehr ausgewiesen werden können. Dann kann theoretisch auf jeder Fläche im Außenbereich ein Windrad gebaut werden. Er bittet auch im Hinterkopf zu haben, dass es sein kann, dass es in einigen Monaten überhaupt keine Vorbehalts- und Vorrangflächen mehr gibt. Dann würde die Formulierung „in den Vorrangflächen“ sowieso hinfällig sein. Es macht wesentlich mehr Sinn zu sagen „auf den Flächen der Stadt Lauf“, zumal diese Vorrangs- und ´Vorbehaltsflächen nicht so scharf ausgewiesen sind Um hier Klarheit zu schaffen, würde er bitten, es allgemein zu halten. Wie ist der genaue Beschluss in der Bürgerversammlung in der Bertleinaula gewesen? Dem sollte man sich anschließen.

 

Herr Zenger bezieht sich auf den Beschluss der Bürgerversammlung in der Bertleinaula „Antrag über Nichtverpachtung städtischer Flächen zur Errichtung von Windenergieanlagen im Stadtgebiet Lauf a.d. Pegnitz“: Dieser war auf die Verpachtung und nicht auf den Verkauf bezogen, hat aber alle städtischen Flächen beinhaltet.

Der zweite Antrag in der Versammlung Bullach hieß „Antrag über Nichtverpachtung von Bullacher Land zur Errichtung von Windenergieanlagen. Hierbei war die FlurNr. 214 – die städtische Fläche, die Richtung Bullach hin zeigt – gemeint. Es war alles nicht allgemein gehalten.

 

Nach Zwischenrufen wird festgestellt, dass diese Aussage nicht stimmt und scheinbar im Protokoll nicht richtig wiedergegeben ist. Hierzu gab es einen Extraantrag zum Verkauf und zur Verpachtung

 

Vorsitzender bestätigt dies ausdrücklich.

 

Herr Stadtrat Kern berichtet, dass Herr Rechtsanwalt Döbler in einer umfassenden Stellungnahme darüber informiert hat, dass eine pauschale vorherige Festlegung für die Überprüfung von eigenen Standorten bei Windkrafträdern nicht relevant ist, sondern eine Prüfung nur jeweils zum jeweiligen Einzelfall getroffen werden kann und muss. Insofern wird hier über etwas sehr theoretisches diskutiert, denn es muss in jedem Einzelfall entschieden werden.

 

Herr Zenger entschuldigt sich für die vorgenannte Aussage. Diese war nicht ganz vollständig. Der Antrag wurde in der Fortführung präzisiert „Die Bürger stellen nochmals einen Antrag – wie auch bereits in der Versammlung in der Bertleinaula abgestimmt wurde – dass die Stadt Lauf keine eigenen Grundstücke für die Errichtung von Windkraftanlagen verpachtet oder verkauft.

 

Herr Stadtrat Rduch äußert, wenn dies so der Fall ist, wie es auch von den Zuhörern beklatscht wurde, kann man das Statement, dass wir grundsätzlich für Windkraft sind, nicht mehr stehen lassen. Wer grundsätzlich so etwas nicht haben will, kann auf der anderen Seite nicht behaupten, er sei für Windkraft an geeigneten Standorten.

 

Frau Stadträtin Reichenberger muss entgegnen, wer umgekehrt sagt, er führt den Dialog mit den Bürgern und setzt den Bürgerwillen durch, kann nicht sagen, ich baue trotzdem ein Windrad gegen den Willen der Bürger.

 

Herr Stadtrat Felßner bringt vor, dass Windräder Beeinträchtigungen von Menschen verursachen, wenn diese zu nah daran leben. Auch wenn man gerne ein Windrad hätte – auch er ist ein Befürworter von Windrädern – muss man trotzdem erkennen, dass wir hier in einer Landschaft leben, die so dicht besiedelt ist, dass wir keinen Standort finden. Bei Ortschaften wie Neustadt/Aisch, bei denen Entfernungen zwischen den Dörfern von 6 Kilometern gegeben sind, ist dies anders. Es gibt in Tauchersreuth, Bullach, Weigenhofen und Beerbach keinen Standort, der mehr als 1000 m von einem Ort entfernt ist. Dies ist ein Kennzeichen unserer Landschaft. Auch wenn man ein Freund der Windkraft ist, muss man unter Umständen zu dem Ergebnis kommen, dass es hier nicht geht, auch wenn es weh tut – und gegen die Bürger schon zweimal nicht.

 

Herr Stadtrat Grand kann nur dringend davon abraten, jetzt jeden einzelnen Punkt im Detail abändern zu wollen, denn dieser Antrag wurde gestellt, weil man sich im Wesentlichen darauf geeinigt hat. Wenn man jetzt anfängt, diesen aufzuschnüren, führt es nicht weiter. In punkto Grundstücke der Stadt Lauf geht es um konkrete Fälle. In diesem Fall wurden die Bürgerinteressen der Laufer berücksichtigt. Wenn sich jetzt neue Flächen finden sollten, dann geht man davon aus, dass es bessere Flächen sind und diese im gemeinsamen Einvernehmen gefunden werden. Er sieht nicht ein, warum diese Flächen – falls sie dann von der Stadt Lauf sind – nicht auch verpachtet werden sollten.

 

Vorsitzender hält Rückschau, dass der ursprüngliche Antrag der SPD-Fraktion lautete „Die Stadt Lauf stellt eigene Grundstücke innerhalb der Vorbehaltsflächen keinen Betreibern im Zuge des Verkaufs oder Verpachtung zur Verfügung“. Der Antrag der CSU-Fraktion vom gleichen Datum hatte den Wortlaut „stellt als Besitzer des Grundstücks Fl.Nr. 214 Gemarkung Bullach dieses nicht für Windkraftnutzung zur Verfügung“. Wenn jetzt andere Flächen ausgewiesen werden würden, kommt es ohnehin in ein städtisches Gremium.

 

Herr Zenger schließt an, wenn es auf Regionalplanebene passieren soll, muss die Regionalplanung ein neues Verfahren durchführen und prüfen, ob alternative Flächen in Lauf vorhanden sind. Dann wird die Stadt selbstverständlich wieder beteiligt.

Er stellt nochmals klar, wenn man keine städtischen Flächen für Windkraft zur Verfügung stellt, kann es sich momentan nur noch um Grundstücke in den 5 Vorbehaltsflächen handeln. Im Laufer Stadtgebiet sind nirgendwo anders Windkraftanlagen zulässig. Dies war genau der Sinn über die Regionalplanung, dass diese Windkraftstandorte konzentriert auf die 5 Vorbehaltsflächen sein müssen. Nur wenn neue Flächen vorgesehen werden sollten oder wenn die jetzigen Vorbehaltsflächen auf Null zurückgefahren werden, dann besteht die Situation, dass es überall möglich ist. Derzeit ist außerhalb der Vorbehaltsflächen überhaupt keine Windkraftanlage genehmigungsfähig.

 

Herr Stadtrat Felßner berichtet, dass Herr Müller (Windkraftbeauftragter der Regierung von Mittelfranken) anderer Meinung ist, dass keine Vorrangflächen aus den Vorbehaltsflächen geschaffen werden sollen. Wenn nur Vorbehaltsflächen bestehen, dann ist das Argument zu schwach und kann gekippt werden, sodass überall ein Windrad gebaut werden kann, auch außerhalb dieser Flächen. Um dem vorzubeugen, wird die Formulierung „alle Flächen“ benötigt.

 

Herr Stadtrat Herrmann möchte nochmals auf seinen Antrag zurückkommen. In diesem ist eindeutig aufgeführt, dass die Stadt Lauf Betreibern/Interessenten keine eigenen Grundstücke für die Windkraftnutzung zur Verfügung stellt. Diese Forderung entspricht seines Wissens dem mehrheitlichen Wunsch der Besucher der Bürgerversammlung vom 7. Juni 2010.

 

Herr Zenger bezieht sich auf die 15. Änderung des Regionalplanes von Herrn Müller. Dort ist im Bereich Ziele und Grundsätze enthalten, dass in den Gebieten der Landkreise der Region außerhalb der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen der Bau und die Nutzung raumbedeutsamer Windkraftanlagen ausgeschlossen sind. Alles was außerhalb von Vorrang- oder Vorbehaltsgebieten passieren soll, ist ausgeschlossen.

 

Herr Stadtrat Mayer stellt einen Geschäftsordnungsantrag, dass der Antrag der Bürgerversammlung – wie entsprechend von Herrn Zenger vorgetragen – zur Abstimmung gebracht wird. Der Antrag ist weitergehend als der Antrag der Allianz und zuerst abzustimmen.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.            Die Stadt Lauf hat das Ziel, unter starker Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, bis 2030 eine 100 Prozent Erneuerbare Energie Kommune zu sein. Dazu werden im Rahmen des Laufer Zukunftsprogrammes konkrete Maßnahmen umgesetzt:

Hierzu zählen unter anderem der Ausbau der eigenen, lokalen regenerativen Stromproduktion auch mit Bürgerbeteiligungsanlagen, der Einstieg in den Wärmemarkt, Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen, Aufbau eines eigenes Stromnetzes für das gesamte Stadtgebiet, vollständige regenerative Stromversorgung sowie der Ausbau des Laufer Klimaschutzprogrammes.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 19  Nein: 9

 

 

2.            Die Stadt Lauf ist gegen die Umwidmung aller Windkraftvorbehaltsflächen in der Stadt Lauf in Vorrangsflächen (betrifft WK 23 bis einschließlich WK 27)

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 28  Nein: 0

 

 

3.            Die Stadt Lauf stellt eigene Grundstücke innerhalb der Vorbehaltsflächen im Laufer Stadtgebiet keinem Betreiber im Zuge des Verkaufs oder der Verpachtung zur Verfügung

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 25  Nein: 3

 

 

4.            Die Stadt Lauf appelliert über die bestehende Regionalplanung hinaus an die Gesetzgeber in Land und Bund sowie an die Mitwirkenden der Regionalplanung, eine Mindestentfernung der 10-fachen Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten  sowie die Herabsetzung der geltenden zulässigen Schallimmissionswerte in den relevanten Gesetzen und Planungsverfahren zu verankern.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich abgelehnt  Ja: 10  Nein: 18

 

 

5.            Die Stadt Lauf appelliert über die bestehende Regionalplanung hinaus an die Gesetzgeber in Land und Bund sowie an die Mitwirkenden der Regionalplanung, Abstände größer als 1000 m (WKA zu Wohnbebauung) sowie die Herabsetzung der geltenden zulässigen Schallimmissionswerte in den relevanten Gesetzen und Planungsverfahren zu verankern.

 

 

Abstimmung: mehrheitlich beschlossen  Ja: 18  Nein: 10

 

 


Herr Ortssprecher Eschrich verlässt die Sitzung um 21.35 Uhr.