Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Vorsitzender hat einen Wunsch oder eine Vision. Er möchte nach der Sitzung sagen können, das heute gut, weise, intensiv und in einem demokratischen Miteinander wichtige und richtige Beschlüsse gefasst wurden.

 

Er ist gestern mit einer großen Zufriedenheit aus der Kreistagssitzung gegangen, weil dort auf einem sehr hohen Niveau ein komplexes Thema behandelt wurde, das miteinander geredet wurde, keine Verunglimpfungen gab und auf einem guten Weg war. Das und auch die Signale, die die Kreisräte aus dem Laufer Stadtgebiet gestern gegeben haben, können Vorbild sein.

 

Anschließend erteilt er Herrn Stadtrat Ittner das Wort.

 

Herr Ittner nimmt Bezug auf die Anträge der CSU- und SPD-Fraktion vom 07.05.2010 bzw. 10.05.2010, die noch nicht vollständig in den Gremien behandelt wurden.

Er erläutert, dass bei einer Besprechung der Fraktionen SPD, FW und der Grünen als Teilnehmer versucht wurde, einen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen.

Bezüglich der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens und der Durchführung einer Bürgerversammlung im Ortsteil Bullach wurde dem Antrag der SPD-Fraktion vom 07.05.2010 bereits entsprochen. Noch nicht behandelt wurden die Punkte bezüglich der Umwidmung von Windkraftvorbehaltsflächen und der Verkauf oder die Verpachtung städtischer Flächen für Windkraft, zusätzlich ist ein Appell an die Regionalplanung im Antrag enthalten.

 

Die Aussagen des Antrags greifen seiner Meinung nach den gesamten Prozess der Debatte auf und tragen einer breiten Beschlussfassung, auch im Stadtrat, Rechnung. Das Anliegen der Bullacher Bürger könne nur dann kraftvoll vorangetrieben, wenn die Gemeinden und in diesem Fall die Stadt Lauf mit einer politisch breiten Mehrheit an die beteiligten Behörden herantritt.

Mit dem Antrag wurde seiner Ansicht nach eine Grundlage geschaffen, die allen die Möglichkeit bieten kann, die Windkraftanlage in Bullach zu verhindern, wie es in der Kraft der Stadt Lauf steht. Er betont jedoch, dass, selbst wenn alles von der Stadt Lauf getan wird, um die Anlagen zu verhindert, die Anlagen nach Gesetzeslage errichtet werden können.

 

Er bittet, die beiden Gremien um Zustimmung. Formal weist er darauf hin, dass die Tagesordnungspunkte 2 und 4 dann abgesetzt werden können, da sie wortgleich zum vorgelegten Antrag vom 26.07.2010 sind.

 

Herr Stadtrat Mayer betrachtet die Entwicklung für die Bullacher Bürger grundsätzlich als gut, wenn sich alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen entschließen, den Willen der Bullacher Bürger umzusetzen. Daher wird die Zustimmung in Aussicht gestellt.

 

Allerdings kritisiert er die Vorgehensweise zur „Gemeinsamen Entschließung“ der Allianzfraktionen und möchte wissen, wie der Punkt 1, der das Ziel hat, die Stadt Lauf bis 2030 zu einer 100 %-erneuerbaren-Energie-Kommune werden zu lassen, umgesetzt werden soll. Er ist sich nicht im Klaren darüber, welcher Beschluss gefasst werden soll, zumal die Regelung besteht, dass ein Deckungsvorschlag beizufügen ist, wenn ein Beschluss mit Kosten verbunden ist. Das Ziel ist sicherlich ehrbar und zeitgemäß, aber auch ein Prozess, bei dem der Bürger mitgenommen werden muss. Es handelt sich um einen zentralen Punkt im Stadtentwicklungsprozess, der mit den Bürgern entwickelt werden muss.

 

Die CSU-Fraktion nimmt das Ziel positiv zu Kenntnis, sieht sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in der Lage, darüber einen Beschluss zufassen.

 

Die Punkte 2 und 3 des Antrags sind inhaltsgleich mit den Vorschlägen der Verwaltung. Zum Punkt 4 hätte er gerne konkretere Inhalte. Der Abstand mit 1.000 m sei nicht das richtige Maß.

 

Herr Stadtrat Felßner nimmt Bezug auf die Kreistags-Sitzung am 26.07.2010, in der das Thema Windkraft behandelt wurde. Dort wurde beschlossen, dass nicht der Landkreis entscheidet, wo Flächen für Windkraft als Vorbehaltsflächen oder Vorranggebiete ausgewiesen werden, sondern dass sich der Landkreis an die politische Willensbildung der jeweiligen Kommune anschließt. Dieser Beschluss mehrheitlich gefasst, leider haben sich hier anwesende Kreisräte diesem Beschluss nicht angeschlossen. Er bedauert, dass sich der 1. Bürgermeister der Stadt Lauf nicht zum Thema Windkraft geäußert hat. Wenn also das gemeindliche Einvernehmen versagt wird, schließt sich der Landkreis dieser Meinung an und das gemeindliche Einvernehmen wird nicht ersetzt.

 

Bezüglich der Abstandsregelung führt er aus, dass folgende Resolution der CSU-Kreistagsfraktion vom Kreistag sinngemäß gefasst wurde und für die Stadt Lauf wie folgt lauten würde:

 

„Der Stadtrat der Stadt Lauf unterstützt die betroffene Bevölkerung gegen Windkraftanlagen in Wohnortnähe, weil die geplanten Standorte gegen die Interessen der Stadt Lauf sowie der betroffenen Bevölkerung verstoßen. Die Stadt Lauf und ihr Stadtrat treten mit Nachdruck für das berechtigte und das in zahlreichen Veranstaltungen und Bürgerversammlungen mehrheitlich zum Ausdruck gebrachte Bürgerinteresse ein. Windräder mit einer Höhe von 180 m und mehr verstoßen gegen die beabsichtigte Entwicklung des sanften Tourismus, beschneiden deshalb die Handlungsspielräume im Stadtentwicklungskonzept, stufen das Landschaftsbild durch die bedrängende Wirkung herab und lassen sich mit dem wichtigen Ziel eines Landschaftsschutzes nicht vereinbaren. Die Auswirkungen der Geräuschbelastung und des Schattenschlags von Windenergieanlagen auf Kinder, Senioren und Bevölkerung, Flora und Fauna sind offenkundig und deshalb ebenso zu berücksichtigen. Die geplante Errichtung von Windkraftanlagen soll zudem in einer Entfernung von weit über 1 km von der nächsten Wohnbebauung erfolgen. Aus Sicht des Stadtrates muss deshalb eine Entfernung der 10fachen Anlagenhöhe zur nächsten Wohnbebauung eingehalten werden, das wären in diesem Fall 1.800 m.“

 

So wurde es sinngemäß im Kreistag beschlossen und wird an den Planungsverband der Industrieregion Mittelfranken gehen. Diese Resolution sollte im Interesse der Bürger unterstützt werden.

 

Herr Stadtrat Kern stellt klar, dass Herr Bürgermeister Bisping und er den gemeinsamen Beschluss des Kreistages mitgetragen haben und dass die Resolution der CSU-Kreistagsfraktion nicht behandelt und nicht beschlossen wurde.

 

Der geforderte Abstand von 1.800 m kann im gesamten Stadtgebiet nicht eingehalten werden und würde daher eine Ausschlussplanung für Windstandorte bedeuten. Dies ist nicht zulässig und geltendes Recht kann nicht mit populistischen Forderungen außer Kraft gesetzt werden.

 

Herr Stadtrat Zeltner bedauert, dass Herr Stadtrat Felßner gestern auf einer anderen Sitzung war. Keiner der anwesenden Kreisräte, die hier sitzen, hat gegen diesen Beschlussvorschlag gestimmt und der Antrag der CSU-Fraktion wurde nicht behandelt. Er bezeichnet die Aussage als Lüge. So etwas HAT er in seinen 36 Jahren als Stadtrat noch nicht erlebt.

 

 

Vorsitzender appelliert nochmals, eine gemeinsame Lösung zu finden und ehrlich miteinander umgegangen werden soll.

 

Anschließend informiert er über den Beschluss, der im Kreistag mit großer Mehrheit gefasst wurde:

 

„Der Landkreis Nürnberger Land begrüßt die Erhöhung des Anteils regenerativer Energien zur Stromerzeugung. Windräder können ein wichtiger Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung sein. Jedoch erachtet der Landkreis Nürnberger Land im Rahmen der Regionalplanung eine Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen, die nicht im Einvernehmen mit den Landkreisgemeinden erfolgt, nicht für sinnvoll und nicht im Interesse weiter Teile der Landkreisbevölkerung liegend. Eine Umsetzung des Regionalplans ohne breite Zustimmung der Bevölkerung entspricht nit der Vorstellung des Landkreises Nürnberger Land von guter, weil gemeinsamer Politik, Es soll ein möglichst breiter Konsens mit den Gemeinden und der Bevölkerung angestrebt werden. Der Landkreis Nürnberger Land folgt daher hinsichtlich der Erfordernisse der Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen den politischen Willensbildungen der betroffenen Gemeinden.“

 

Er betont ausdrücklich, dass er hinter der von der Allianz vorgetragenen Entschließung steht.

 

Herr Stadtrat Felßner entschuldigt sich bei Herrn Kern, weil er bezüglich der Abstimmung eine Fehlinformation erhalten hat.

 

Bezüglich der Abstände ergänzt er, dass nach Aussagen des Regionalbeauftragten Vorgaben bezüglich größerer Abstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung durchaus gestellt und in den Regionalplan eingearbeitet werden können. Es sollte daher eine entsprechende Absichtserklärung formuliert werden.

 

Herr Stadtrat Mayer fragt nochmals, wie der Punkt 1 des Antrags zu verstehen ist. Seiner Meinung nach ist die Formulierung in dieser Form nicht zulässig ist, wenn es sich um städtische Liegenschaften handelt oder ob es sich um eine reine Absichtserklärung handelt.

 

Vorsitzender antwortet, dass es darum geht, Ziele zu setzen. Die einzelnen Umsetzungsbeschlüsse werden in den zuständigen Gremien gefasst. Leitlinien und Zielsetzungen wurden im Stadtrat auch schon früher gefasst.

 

Herr Stadtrat Mayer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, über die einzelnen Punkte getrennt abzustimmen und hätte gerne eine Aussage der Verwaltung, ob die Punkte 2 und 3 der Entschließung in der Form so abgestimmt werden können, oder ob die Beschlussvorschläge der Verwaltung der Tagesordnung weitergehend sind.

 

Herr Zenger antwortet, das der Punkt 2 der Entschließung bezüglich der Umwidmung von Vorbehaltsflächen im Wesentlichen dem Tenor des Beschlussvorschlags der Verwaltung entspricht, aus formaltechnischen Gründen mit Bezug auf die Anträge der Stadtratsfraktionen, von Herrn Stadtrat Herrmann und aus den Bürgerversammlungen präzisiert wurde.

 

Vorsitzender erläutert, welche Beschlüsse zu fassen sind, wenn die Entschließung angenommen wird.

 

Zu TOP Ö2: 15. Änderung des Regionalplans müsste über Punkt 1 zusätzlich abstimmt werden, Punkt 2 entfällt, Punkt 3 und 4 kommen zur Abstimmung.

 

Bezüglich des Gemeindlichen Einvernehmens, TOP Ö3 der Tagesordnung ist zu Punkt 1 und 2 des Beschlussvorschlags abzustimmen.

 

TOP Ö4 der Tagesordnung entfällt.

 

Über TOP Ö5 der Tagesordnung Weitere Anträge ist zu beschließen.

 

Herr Stadtrat Kern ist gegen eine getrennte Abstimmung zu den Punkten der „Gemeinsamen Entschließung“. Klimaschutz ist eine der wichtigsten Zielsetzungen, was mit diesem Antrag deutlich gemacht werden soll. Der Punkt 1 formuliert ein allgemeines Ziel, für das keine Deckungsvorschläge notwendig sind, und ist daher zulässig.

 

Frau Stadträtin Reichenberger versteht nicht die Sinnhaftigkeit der „Gemeinsamen Entschließung“. Es gibt Beschlussvorschläge der Verwaltung, denen die Fraktion ihre Zustimmung geben würde. Jetzt liegt ein Antrag der Allianz als Tischvorlage vor, dessen Punkt 1 sie nicht zustimmen werde. Sollte keine getrennte Abstimmung möglich sein, werde sie die gesamte Entschließung ablehnen.

 

Herr Stadtrat Mayer kann sich nicht erinnern, dass seit seiner Mitgliedschaft im Stadtrat jemals ein Antrag auf getrennte Abstimmung abgelehnt wurde. Sollte dies jetzt der Fall sein, ist das ein gezielter politischer Affront mit dem einzigen Hintergrund, dass bei einer Ablehnung der „Gemeinsamen Entschließung“ die CSU-Fraktion gegen die Bullacher Bürger stimmen würde.

 

Herr Stadtrat Felßner möchte nochmals eine Begriffsdefinition zum  Punkt 1der „Gemeinsamen Entschließung“.

 

Vorsitzender antwortet, dass es sich um einen fortlaufenden Prozess handelt für die eigene Energieversorgung.

 

Anschließend bittet Vorsitzender um Abstimmung über den Antrag der CSU-Fraktion zur Geschäftsordnung.

 

Annahme des Antrags der CSU-Fraktion zur Geschäftsordnung über die getrennte Abstimmung der gemeinsamen Entschließung der Fraktionen SPD, FW und Bündnis 90/Die Grünen:

 

Bauausschuss                            5 : 8 Stimmen – abgelehnt

Umweltausschuss:                    5 : 8 Stimmen – abgelehnt

 

Die Mitglieder der CSU-Fraktion verlassen um 18.43 Uhr den Sitzungssaal.

 

Nachdem noch jeweils acht stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind und damit Beschlussfähigkeit besteht, wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Vorsitzender erläutert, dass die Ausschüsse empfehlende Beschlüsse an den Stadtrat geben, der in seiner Sitzung am 29.07.2010 dann nochmals darüber beraten wird.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

1.   Die Stadt Lauf hat das Ziel, bis 2030 eine 100 %-erneuerbare-Energie-Kommune zu sein. Dazu werden im Rahmen des Laufer Zukunftsprogramms konkrete Maßnahmen umgesetzt. Hierzu zählen u.a. der Ausbau der eigenen, lokalen regenerativen Stromproduktion auch mit Bürgerbeteiligungsanlagen, der Einstieg in den Wärmemarkt, Energieeffizienzsteigerungsmaßnahmen, Aufbau eines eigenen Stromnetzes für das gesamte Stadtgebiet, vollständige regenerative Stromversorgung sowie der Ausbau des Laufer Klimaschutzprogramms.

 

2.   Die Stadt Lauf ist gegen die Umwidmung aller Windkraftvorbehaltsflächen in der Stadt Lauf in Vorrangflächen (betrifft WK 23 – WK 27).

 

3.   Die Stadt Lauf stellt eigene Grundstücke innerhalb der Vorbehaltsflächen im Laufer Stadtgebiet keinem Betreiber im Zuge des Verkaufs oder der Verpachtung zur Verfügung.

 

4.   Die Stadt Lauf appelliert über die bestehende Regionalplanung hinaus an die Gesetzgeber in Land und Bund sowie an die Mitwirkenden der Regionalplanung, Abstände größer als 1.000 m (WKA zu Wohnbebauung) sowie die Herabsetzung der geltenden zulässigen Schallimmissionswerte in den relevanten Gesetzen und Planungsverfahren zu verankern