Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Aufstufung der Vorbehaltsflächen WK 23 bis WK 27 im Stadtgebiet Lauf a.d.Pegnitz zu Vorrangflächen durch die 15. Änderung des Regionalplanes wird abgelehnt, da die Planungshoheit in diesen Bereichen erheblich eingeschränkt und das Planungsermessen auf Null reduziert werden würde, weil der Abwägungsprozess durch die Regionalplanung bereits vorweggenommen wäre.

    Damit wird dem Antrag der SPD-Fraktion vom 7.5.2010, Pkt. 2, dem Antrag der CSU-Fraktion vom 15.05.2010, Pkt. 4, dem Antrag von StR Herrmann vom 18.6.2010, dem Antrag Nr. 4 aus der Bürgerversammlung Bullach vom 12.7.2010 und den Bürgermeinungen aus den Unterschriftensammlungen Bullach und Schönberg/Weigenhofen /Ottensoos entsprochen.

  2. Dem Antrag der SPD-Fraktion vom 7.5.2010, Pkt. 4 wird nicht entsprochen, da das derzeitige Änderungsverfahren nur eine Aufstufung von Vorbehalts- zu Vorranggebieten zum Inhalt hat.

 

  1. Dem Antrag Nr. 5 aus der Bürgerversammlung Bullach vom 12.7.2010 wird nicht entsprochen, da im Stadtgebiet von Lauf a.d.Pegnitz kein Standort für eine Windkraftanlage existiert, der einen Abstand (Radius) von 1500 m zu umliegender Wohnbebauungen einhält, aber es sind die Abstände der Vorbehaltsflächen WK 23 bis WK 27 auf die Darstellungen und Festsetzungen der Gebietstypen im Flächennutzungsplan und in Bebauungsplänen (WR, WA, MD, MI u.ä.) abzustimmen.

  2. Im Übrigen werden keine weiteren Einwendungen gegen die 15. Änderung des Regionalplans vorgebracht.