Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau eines Unterstands für Pferdesportgeräte auf dem Grundstück FlNr. 541 der Gemarkung Heuchling, Hersbrucker Str. 66, gemäß § 35 Abs. 2 BauGB, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.