Sitzung: 19.03.2024 BUAS/044/2024
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung von zwei
5-Parteien-Wohnhäusern, zwei Einfamilienhäusern sowie zwei
Doppelhäusern (8 WE; in der angefragten Variante 1) mit Garagen, Stellplätzen
und Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 425, Gemarkung Heuchling,
Schappenstraße im Außenbereich in Aussicht, da das Vorhaben nahezu vollständig
im FNP als „Wohnbaufläche“ und nur mit einem Teilbereich als „Fläche für die
Landwirtschaft“ dargestellt ist, sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Der FNP ist im Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.
Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung von einem 5-Parteien-Wohnhaus, einem
Einfamilienhaus sowie vier Doppelhäusern (10 WE; in der angefragten Variante 2)
mit Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 425,
Gemarkung Heuchling, Schappenstraße in Aussicht, da das Vorhaben nahezu
vollständig im FNP als „Wohnbaufläche“ und nur mit einem Teilbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt
ist, sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Der FNP ist im Bereich
„Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.
Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung von zwei 5-Parteien-Wohnhäusern und zwei
Einfamilienhäusern (12 WE; in der angefragten Variante 3) mit Garagen,
Stellplätzen und Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 425, Gemarkung
Heuchling, Schappenstraße in Aussicht, da das Vorhaben nahezu vollständig im
FNP als „Wohnbaufläche“ und nur mit einem Teilbereich als „Fläche für die
Landwirtschaft“ darstellt ist, sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Der FNP ist im Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.
Anteilig muss eine Sozialwohnung in der Variante 2 und 3
eingeplant werden, da > 10 WE. Diese ist dinglich zu sichern.
Für alle drei angefragten Varianten gelten folgende
Hinweise:
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten. Maßnahmen zum
Schutz gegen Oberflächenwasser, auch aus den angrenzenden landwirtschaftlichen
Flächen, sind vom Bau-herrn auf eigene Kosten vorzusehen.
Die Erschließung muss ab der Schappenstraße über einen
nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg und auf dem Baugrundstück über
einen Privatweg erfolgen, die Kosten für den Ausbau dafür trägt der Bauherr.
Zur Nutzung des öffentlichen Feld- und Waldweges, als
Zufahrt zum Baugrundstück, muss eine Vereinbarung mit der Stadt Lauf a.d.
Pegnitz bezüglich Ausbaustandard, Unterhalt, Nutzung und Einlegung von Ver- und
Entsorgungsleitungen, Vorhaltung ausreichender Löschwassermenge sowie
Müllentsorgung getroffen werden.
Eine
Ortsrandeingrünung mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu
erhalten.
Für die Fläche im Außenbereich muss Ersatz- und Ausgleich erfolgen.