Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei

5-Parteien-Wohnhäusern, zwei Einfamilienhäusern sowie zwei Doppelhäusern (8 WE; in der angefragten Variante 1) mit Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 425, Gemarkung Heuchling, Schappenstraße im Außenbereich in Aussicht, da das Vorhaben nahezu vollständig im FNP als „Wohnbaufläche“ und nur mit einem Teilbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt ist, sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Der FNP ist im Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von einem 5-Parteien-Wohnhaus, einem Einfamilienhaus sowie vier Doppelhäusern (10 WE; in der angefragten Variante 2) mit Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 425, Gemarkung Heuchling, Schappenstraße in Aussicht, da das Vorhaben nahezu vollständig im FNP als „Wohnbaufläche“ und nur mit einem Teilbereich  als „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt ist, sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Der FNP ist im Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von zwei 5-Parteien-Wohnhäusern und zwei Einfamilienhäusern (12 WE; in der angefragten Variante 3) mit Garagen, Stellplätzen und Nebenanlagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 425, Gemarkung Heuchling, Schappenstraße in Aussicht, da das Vorhaben nahezu vollständig im FNP als „Wohnbaufläche“ und nur mit einem Teilbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ darstellt ist, sind öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Der FNP ist im Bereich „Fläche für die Landwirtschaft“ anzupassen.

 

Anteilig muss eine Sozialwohnung in der Variante 2 und 3 eingeplant werden, da > 10 WE. Diese ist dinglich zu sichern.

 

Für alle drei angefragten Varianten gelten folgende Hinweise:
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten. Maßnahmen zum Schutz gegen Oberflächenwasser, auch aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind vom Bau-herrn auf eigene Kosten vorzusehen.

Die Erschließung muss ab der Schappenstraße über einen nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg und auf dem Baugrundstück über einen Privatweg erfolgen, die Kosten für den Ausbau dafür trägt der Bauherr.

Zur Nutzung des öffentlichen Feld- und Waldweges, als Zufahrt zum Baugrundstück, muss eine Vereinbarung mit der Stadt Lauf a.d. Pegnitz bezüglich Ausbaustandard, Unterhalt, Nutzung und Einlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Vorhaltung ausreichender Löschwassermenge sowie Müllentsorgung getroffen werden.

Eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Für die Fläche im Außenbereich muss Ersatz- und Ausgleich erfolgen.