Sitzung: 29.07.2010 StR/008/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0
Vorlage: FB 2/021/2010
Frau Schulz trägt vor, dass das Haushaltsjahr
2009 mit der Erstellung der Jahresrechnung abgeschlossen wurde. Die Haushaltsrechnung
der Stadt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 53.091.472 Euro und einem
Sollüberschuss in Höhe von 557.061 Euro ab. Die geplante Entnahme in Höhe von
719.574 Euro aus der Rücklage muss nur in Höhe von 162.513 Euro durchgeführt
werden.
Kredite wurden in Höhe von 1.330.000 Euro aufgenommen. Diese beinhaltet
die Kreditermächtigung 2009 in Höhe von 670.000 Euro und aus dem Haushaltsjahr
2008 übernommene Kreditermächtigung in Höhe von 660.000 Euro. An Tilgungen
wurden 667.196 Euro geleistet. Der Schuldenstand zum 31.12.2009 beläuft sich
somit auf 11,81 Mio. Euro oder 451 Euro je Einwohner. Im Vergleich dazu wies
die Pro-Kopf-Verschuldung vergleichbarer Gemeinden am 31.12.2008 einen Betrag
von durchschnittlich 669 Euro auf.
Durch
die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 162.513 vermindert sich der Rücklagenbestand
zum 31.12.2009 auf 3.488.662 Euro. Hier ist jedoch zu beachten, dass im
Haushaltsplan 2010 eine Rücklagenentnahme von 1.711.587 Euro vorgesehen ist, so
dass der echte Rücklagenbestand tatsächlich nur 1.777.075 Euro beträgt. Der
gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklagensockel beträgt rund 446.000 Euro.
Die Haushaltsrechnung 2009 der
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung - Grundvermögen)
schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 48.802 Euro ab. Ausgeglichen wurde der
Haushalt durch einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 9.993 Euro
(Haushaltsansatz: 28.050 Euro).
Die Haushaltsrechnung 2009 der J.F.Barth´schen
Stiftung schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.060 Euro ab. Der allgemeinen
Rücklage wurden 269 Euro zugeführt und 530 Euro entnommen. Sie weist zum Ende
des Haushaltsjahres 2009 einen Stand von 55.329 Euro aus.
In der beiliegenden Zusammenstellung sind die genehmigungspflichtigen
Haushaltsüberschreitungen 2009 des Haushaltsjahres 2009 der Stadt aufgelistet
und entsprechend begründet. Die Haushaltsüberschreitungen waren nach Auffassung
der Verwaltung notwendig und sachlich unabweisbar. Das Ergebnis des
Jahresabschlusses zeigt, dass ihre Deckung ohne Gefährdung des
Haushaltsausgleiches möglich war. Die vom Stadtrat bzw. seinen Ausschüssen
bereits genehmigten Haushaltsüberschreitungen wurden nicht mehr in die
beigefügte Zusammenstellung aufgenommen.
In den Haushalten der J.F.Barth´schen Stiftung und der Glockengießer-Spitalstiftung
St.Leonhard (übrige Stiftung) sind im Haushaltsjahr 2009 keine
genehmigungspflichtigen Überschreitungen angefallen.
Die Verwaltung
bittet, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses zu folgen und dem
vorliegenden Beschluss die Zustimmung zu erteilen.
Vorsitzender dankt dem Team der Stadtkämmerei für die geleistete Arbeit und dem gesamten Stadtrat, dass hier eine maßvolle Finanzpolitik betrieben wurde.
Beschluss:
a) Der Stadtrat
beschließt:
Der Stadtrat nimmt von den
Abschlussergebnissen des Haushaltsjahres 2009 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der
Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung) und der
J.F.Barth´schen Stiftung Kenntnis.
b)
Der Stadtrat beschließt:
Die in der Anlage 1 aufgelisteten
genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009
werden genehmigt. Die Zusammenstellung der Haushaltsüberschreitungen ist
Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage
beigefügt.