Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Frau Schulz trägt vor, dass das Haushaltsjahr 2009 mit der Erstellung der Jahresrechnung abgeschlossen wurde. Die Haushaltsrechnung der Stadt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 53.091.472 Euro und einem Sollüberschuss in Höhe von 557.061 Euro ab. Die geplante Entnahme in Höhe von 719.574 Euro aus der Rücklage muss nur in Höhe von 162.513 Euro durchgeführt werden.

 

Kredite wurden in Höhe von 1.330.000 Euro aufgenommen. Diese beinhaltet die Kreditermächtigung 2009 in Höhe von 670.000 Euro und aus dem Haushaltsjahr 2008 übernommene Kreditermächtigung in Höhe von 660.000 Euro. An Tilgungen wurden 667.196 Euro geleistet. Der Schuldenstand zum 31.12.2009 beläuft sich somit auf 11,81 Mio. Euro oder 451 Euro je Einwohner. Im Vergleich dazu wies die Pro-Kopf-Verschuldung vergleichbarer Gemeinden am 31.12.2008 einen Betrag von durchschnittlich 669 Euro auf.


Durch die Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 162.513 vermindert sich der Rücklagenbestand zum 31.12.2009 auf 3.488.662 Euro. Hier ist jedoch zu beachten, dass im Haushaltsplan 2010 eine Rücklagenentnahme von 1.711.587 Euro vorgesehen ist, so dass der echte Rücklagenbestand tatsächlich nur 1.777.075 Euro beträgt. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklagensockel beträgt rund 446.000 Euro.

 

Die Haushaltsrechnung 2009 der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung - Grundvermögen) schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 48.802 Euro ab. Ausgeglichen wurde der Haushalt durch einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 9.993 Euro (Haushaltsansatz: 28.050 Euro).

 

Die Haushaltsrechnung 2009 der J.F.Barth´schen Stiftung schließt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.060 Euro ab. Der allgemeinen Rücklage wurden 269 Euro zugeführt und 530 Euro entnommen. Sie weist zum Ende des Haushaltsjahres 2009 einen Stand von 55.329 Euro aus.

 

In der beiliegenden Zusammenstellung sind die genehmigungspflichtigen Haushaltsüberschreitungen 2009 des Haushaltsjahres 2009 der Stadt aufgelistet und entsprechend begründet. Die Haushaltsüberschreitungen waren nach Auffassung der Verwaltung notwendig und sachlich unabweisbar. Das Ergebnis des Jahresabschlusses zeigt, dass ihre Deckung ohne Gefährdung des Haushaltsausgleiches möglich war. Die vom Stadtrat bzw. seinen Ausschüssen bereits genehmigten Haushaltsüberschreitungen wurden nicht mehr in die beigefügte Zusammenstellung aufgenommen.


In den Haushalten der J.F.Barth´schen Stiftung und der
Glockengießer-Spitalstiftung St.Leonhard (übrige Stiftung) sind im Haushaltsjahr 2009 keine genehmigungspflichtigen Überschreitungen angefallen.

Die Verwaltung bittet, der Empfehlung des Verwaltungsausschusses zu folgen und dem vorliegenden Beschluss die Zustimmung zu erteilen.

 

Vorsitzender dankt dem Team der Stadtkämmerei für die geleistete Arbeit und dem gesamten Stadtrat, dass hier eine maßvolle Finanzpolitik betrieben wurde.


Beschluss:

 

 

a)    Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat nimmt von den Abschlussergebnissen des Haushaltsjahres 2009 der Stadt Lauf a.d.Pegnitz, der Glockengießer-Spitalstiftung St. Leonhard (übrige Stiftung) und der J.F.Barth´schen Stiftung Kenntnis.

 

b)    Der Stadtrat beschließt:

 

Die in der Anlage 1 aufgelisteten genehmigungspflichtigen überplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2009 werden genehmigt. Die Zusammenstellung der Haushaltsüberschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.