Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

1.     Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die erforderliche Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 1 „Kotzenhof“ für die bereits vorhandene Sichtschutzmauer an der Terrasse mit einer Höhe von 1,90 m (größer als 1,25 m) und einer Länge von 3,20 m, weil dies städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.

 

2.     Der Bauausschuss erteilt keine Befreiung für den bereits vorhandenen Lamellenzaun mit einer Höhe von 1,80 – 1,90 m und einer Länge von ca. 3,60 m, weil diese Abweichung unter Einbeziehung des gesamten Umfelds städtebaulich nicht vertretbar ist.

 

3.     Der Bauausschuss erteilt keine Befreiung für die bereits vorhandene Einfriedung aus Schilfrohrmatten (Strohmatten) im Gartenbereich, weil diese Abweichung aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar ist.

Eine Einfriedung gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans ist möglich.