Beschluss

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Neuerlass der Alkoholverbotsverordnung befristet bis zum 30.04.2028 wird beschlossen. Die Verordnung einschließlich der Darstellung der räumlichen Geltungsbereiche ist als Anlage beigefügt und ist Bestandteil dieses Beschlusses.