Sitzung: 27.02.2024 BUAS/043/2024
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und
Umweltausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Grundstücksteilung
und Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Einheiten II + D 40°, Stellplätzen und
Carport auf dem Grundstück FlNr. 1431 der Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz,
Galgenbühlstraße 5 sowie zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 6 „Baugebiet
Eschenauer Straße – Nordring“
-
Wohngebäude teilweise außerhalb der Baugrenze,
- II Geschosse statt I Geschoss.
Der Bau- und
Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Grundstückteilung und
Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Einheiten II + D 40°, Stellplätzen und
Carport auf dem Grundstück FlNr. 1431 der Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz,
Galgenbühlstraße 5 sowie zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 6 „Baugebiet
Eschenauer Straße – Nordring“
-
Wohngebäude teilweise außerhalb der Baugrenze,
- II Geschosse statt I Geschoss
in Aussicht, wenn
die erforderliche Ausnahme zu Garagen beantragt und begründet vorliegt.
Das Dachgeschoss
darf kein Vollgeschoss werden. Die maximale Firsthöhe an der nordwestlichen
Gebäudeseite von 10,80 m, über bestehendem Gelände, darf nicht überschritten
werden.
Gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten, vor allem hinsichtlich des Schalles
und der Erschütterung.
Aufgrund der
Grundstücksteilung ist die Erschließung beider Grundstücke, sofern
erforderlich, dinglich zu sichern.
Die Zufahrt ist
gemäß den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung auszuführen.
Der Carport auf
Grundstück 1 wird nun nachzuweisender Stellplatz von Bestandsgebäude.
Hinweis:
Für die Treppe und
die Überdachung nordöstlich am Bestandsgebäude bedarf es hier ggf. weiterer
Regelungen.