Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zur Grundstücksteilung und Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Einheiten II + D 40°, Stellplätzen und Carport auf dem Grundstück FlNr. 1431 der Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz, Galgenbühlstraße 5 sowie zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 6 „Baugebiet Eschenauer Straße – Nordring“

 

-      Wohngebäude teilweise außerhalb der Baugrenze,

-      II Geschosse statt I Geschoss.

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Grundstückteilung und Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Einheiten II + D 40°, Stellplätzen und Carport auf dem Grundstück FlNr. 1431 der Gemarkung Lauf a.d. Pegnitz, Galgenbühlstraße 5 sowie zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. 6 „Baugebiet Eschenauer Straße – Nordring“

 

-      Wohngebäude teilweise außerhalb der Baugrenze,

-      II Geschosse statt I Geschoss

 

in Aussicht, wenn die erforderliche Ausnahme zu Garagen beantragt und begründet vorliegt.

Das Dachgeschoss darf kein Vollgeschoss werden. Die maximale Firsthöhe an der nordwestlichen Gebäudeseite von 10,80 m, über bestehendem Gelände, darf nicht überschritten werden.

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten, vor allem hinsichtlich des Schalles und der Erschütterung.

Aufgrund der Grundstücksteilung ist die Erschließung beider Grundstücke, sofern erforderlich, dinglich zu sichern.

Die Zufahrt ist gemäß den Vorgaben der Garagen- und Stellplatzverordnung auszuführen.

Der Carport auf Grundstück 1 wird nun nachzuweisender Stellplatz von Bestandsgebäude.

 

Hinweis:

Für die Treppe und die Überdachung nordöstlich am Bestandsgebäude bedarf es hier ggf. weiterer Regelungen.