Herr Stadtrat Meyer
nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Lauf a.d.Pegnitz beschließt:
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Äußerungen zur Planung vorgebracht wurden.
2. Die
bei der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs.1 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung sowie die
Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in der Anlage 2 zur
Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr.114 „Beerbacher Weg“ in der Fassung vom 06.02.2024 wird beschlussmäßig gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.