Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Herr Zenger erläutert, dass es sich um ein Lager- bzw. Umschlagsgebäude handelt, in dem Kunststoffteile aus der Produktion in der Industriestraße zwischengelagert und dann an die Automobilfabriken ausgeliefert werden.

 

Durch die Größe des Gebäudes mit einer Grundfläche von ca. 3.180 m² wird das Grundstück massiv ausgenutzt und die GRZ mit 0,82 minimal überschritten. Außerdem wird die Baugrenze zur B14 durch das Vordach überschritten.

 

Das Gebäude mit ca. 30.700 m³ umbauten Raum ist bis auf den Bürobau fensterlos, so dass bei den Fassaden großer Wert auf eine farbliche Gliederung und auf die gemäß Bebauungsplan Nr. 71 „Am Haltepunkt West“ vorgeschriebene Wandbegrünung, die intensiv ausfallen sollte, Wert gelegt werden muss.

 

Die Erschließung des Gebäudes erfolgt durch Ein- und Ausfahrt vom Oskar-Sembach-Ring mit einer Umfahrung auf dem Grundstück. Nach der Betriebsbeschreibung wird sich ein Lkw-Verkehr rund um die Uhr (Dreischichtbetrieb) mit zwei Fahrzeugen pro Stunde einstellen, der im vorliegenden Schallgutachten zugrunde gelegt wurde und die Grenzwerte einhält.

 

Problematisch stellt sich jedoch die geplante Ausfahrsituation mit einem 180°-Bogen Richtung B14/Autobahn dar. Hier muss der Lkw den Einmündungsbereich der gegenüberliegenden Straße auf eine Tiefe bis zu 5 m mitbenutzen. Dies kann bei entsprechender Frequenz zu Behinderungen führen. Auch die Polizeiinspektion Lauf sieht hier Probleme.

 

Eine Lösung wäre ein „Rechtsfahrgebot“, was allerdings bedeuten würde, dass der gesamte Oskar-Sembach-Ring umfahren werden müsste oder evtl. über die Waldluststraße abgefahren wird. Dies ist theoretisch bzw. würde Ärger mit Anwohnern provozieren. Eine Verkleinerung der Halle, um eine größere Ausfahrkurve zu erreichen, ist nach Aussage des Bauherrn nicht möglich.

 

Eine gewisse Verbesserung könnten durch Optimierung der Fahrflächen auf dem Grundstück erreicht werden. Ob damit wirklich alle Verkehrsprobleme gelöst werden, kann nicht vorhergesagt werden, weil auch die Verkehrsbelastung bei vollständiger Nutzung des Gebiets beachtet werden muss.

 

Die Verwaltung sieht hier schon das Problem, das aber bei Beibehaltung der vorliegenden Planung nicht oder nur teilweise gelöst werden kann.


Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zum Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1000/3 der Gemarkung Lauf, Oskar-Sembach-Ring 1.

 

Den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71 „Am Haltepunkt West“ bezüglich

 

- der GRZ 0,82 statt 0,82,

- Überschreitung der Baugrenze auf der Nordseite in Teilbereichen

 

wird zugestimmt, mit der Maßgabe, dass die Ausfahrsituation optimiert wird.

 

Die Fassade ist farblich zu gliedern und dauerhaft intensiv zu begrünen.

 

Der Erteilung einer Teilbaugenehmigung wird seitens der Stadt zugestimmt.