Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7

 

Die StRM Wartha, Kneißl und Horlamus stellen nach wie vor die Rechtmäßigkeit der früheren Zulagengewährung sowie die Bewertung durch die Rechtsaufsicht in Frage und fordern künftig ein Konzept für die Vergabe.

 


Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis, dass eine Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Zulagen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist und somit auch keine Entscheidung durch einen beschließenden Ausschuss erfolgen kann.

 

  1. Der Stadtrat sieht auch weiterhin die Notwendigkeit, dass Zulagen (Arbeitsmarktzulage, Fachkräftezulage) im Rahmen der tarif- und besoldungsrechtlichen Möglichkeiten an Stadtbedienstete zur Personalbindung, Personalgewinnung und Mitarbeitermotivation gewährt werden können.

 

  1. Die Entscheidung über die Gewährung von Zulagen im Einzelfall obliegt der pflichtgemäßen Entscheidung des ersten Bürgermeisters. Dieser berichtet regelmäßig dem Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss – i. d. R. quartalsmäßig – über die Gewährung von den genannten Zulagen.