Sitzung: 12.12.2023 StR/042/2023
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 7
Vorlage: GS/019/2023
Die StRM Wartha, Kneißl und Horlamus stellen nach wie vor die Rechtmäßigkeit der früheren Zulagengewährung sowie die Bewertung durch die Rechtsaufsicht in Frage und fordern künftig ein Konzept für die Vergabe.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Stadtrat nimmt Kenntnis, dass eine Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Zulagen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist und somit auch keine Entscheidung durch einen beschließenden Ausschuss erfolgen kann.
- Der
Stadtrat sieht auch weiterhin die Notwendigkeit, dass Zulagen
(Arbeitsmarktzulage, Fachkräftezulage) im Rahmen der tarif- und
besoldungsrechtlichen Möglichkeiten an Stadtbedienstete zur
Personalbindung, Personalgewinnung und Mitarbeitermotivation gewährt
werden können.
- Die
Entscheidung über die Gewährung von Zulagen im Einzelfall obliegt der
pflichtgemäßen Entscheidung des ersten Bürgermeisters. Dieser berichtet
regelmäßig dem Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss – i. d. R.
quartalsmäßig – über die Gewährung von den genannten Zulagen.