Sitzung: 07.12.2023 VerwA/024/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Vorlage: GS/019/2023
Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
- Der Stadtrat nimmt Kenntnis, dass eine Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Zulagen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist und somit auch keine Entscheidung durch einen beschließenden Ausschuss erfolgen kann.
- Der
Stadtrat sieht auch weiterhin die Notwendigkeit, dass Zulagen
(Arbeitsmarktzulage, Fachkräftezulage) im Rahmen der tarif- und
besoldungsrechtlichen Möglichkeiten an Stadtbedienstete zur
Personalbindung, Personalgewinnung und Mitarbeitermotivation gewährt
werden können.
- Die
Entscheidung über die Gewährung von Zulagen im Einzelfall obliegt der
pflichtgemäßen Entscheidung des ersten Bürgermeisters. Dieser berichtet
regelmäßig dem Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss – i. d. R.
quartalsmäßig – über die Gewährung von den genannten Zulagen.