Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Der Stadtrat nimmt Kenntnis, dass eine Entscheidungsbefugnis für die Gewährung von Zulagen nach den kommunalrechtlichen Vorschriften nicht möglich ist und somit auch keine Entscheidung durch einen beschließenden Ausschuss erfolgen kann.

 

  1. Der Stadtrat sieht auch weiterhin die Notwendigkeit, dass Zulagen (Arbeitsmarktzulage, Fachkräftezulage) im Rahmen der tarif- und besoldungsrechtlichen Möglichkeiten an Stadtbedienstete zur Personalbindung, Personalgewinnung und Mitarbeitermotivation gewährt werden können.

 

  1. Die Entscheidung über die Gewährung von Zulagen im Einzelfall obliegt der pflichtgemäßen Entscheidung des ersten Bürgermeisters. Dieser berichtet regelmäßig dem Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss – i. d. R. quartalsmäßig – über die Gewährung von den genannten Zulagen.