Beschluss:
Der Bauausschuss lehnt den Umbau und die Nutzungsänderung einer Gewerbehalle in ein Spielcasino auf dem Grundstück FlNr. 908/12 der Gemarkung Lauf, Industriestr. 5 ab, da das Vorhaben in einem durch Bebauungsplan festgelegten Industriegebiet liegt und Vergnügungsstätten auch ausnahmsweise nicht zulässig sind.