Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Lagerhalle mit Vordach und einer Einfriedung auf dem Grundstück FlNr. 1418/27 der Gemarkung Lauf, Schützenstraße, nach § 35 Abs. 3 BauGB, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.
Die Einfriedung in Form eines Maschendrahtzauns ist in der Farbe grün vorzunehmen.