Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Balkonverbreiterung auf dem Grundstück FlNr. 1932/9 der Gemarkung Lauf, Kunigundenstr. 87a, ab. Die Einfügung nach § 34 BauGB ist zwar gegeben, aber es fehlt nach wie vor eine Baugenehmigung für das Wohngebäude, so dass auch die beantragte Erweiterung nicht zustimmungsfähig ist.

 

Das Landratsamt Nürnberger Land wird ersucht, den Bauherrn aufzufordern, einen Genehmigungsantrag für das Wohnhaus vorzulegen.