Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss erteilt grundsätzlich das Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 251 der Gemarkung Veldershof, Seiboldshof, nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.

 

Der Antragsteller ist Nebenerwerbslandwirt (s. Schreiben vom Amt für Landwirtschaft und Forsten) mit einer Größe der landwirtschaftlichen Fläche, die die erforderliche Dauerhaftigkeit annehmen lässt.

 

Das Bauvorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb und nimmt bei einer max. überbauten Fläche von ca. 105 m² bei I+DG nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche ein, der auch jetzt durch das Nebengebäude bereits bebaut war.