Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Verwaltungs- Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung zum Vollzug des Hinweisgeberschutzgesetzes und beschließt nach Art. 56 Abs. 4 Satz 3 GO das staatliche Landratsamt Nürnberger Land ab 01.01.2024 mit den Aufgaben der internen Meldestelle zu betrauen.