Sitzung: 16.11.2023 VerwA/023/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: GS/013/2023
Beschluss:
Der Verwaltungs- Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt
Kenntnis vom Sachvortrag der Verwaltung zum Vollzug des
Hinweisgeberschutzgesetzes und beschließt nach Art. 56 Abs. 4 Satz 3 GO das
staatliche Landratsamt Nürnberger Land ab 01.01.2024 mit den Aufgaben der
internen Meldestelle zu betrauen.