Sitzung: 15.07.2010 VAS/004/2010
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: FB 1/198/2010
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Fränkischen Albverein e.V. die Genehmigung zur Verwendung des Laufer Stadtwappens auf 100 Bierkrügen mit mehreren Wappen mittelfränkischer Kommunen gemäß Art. 4 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung zu erteilen.
Die Erlaubnis gilt nur für diesen Zweck.
Für die Erteilung der Erlaubnis wird wegen der Verwendung für Vereinszwecke keine Verwaltungsgebühr erhoben.