Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Fränkischen Albverein e.V. die Genehmigung zur Verwendung des Laufer Stadtwappens auf 100 Bierkrügen mit mehreren Wappen mittelfränkischer Kommunen gemäß Art. 4 Abs. 3 Bayer. Gemeindeordnung zu erteilen.

 

Die Erlaubnis gilt nur für diesen Zweck.

 

Für die Erteilung der Erlaubnis wird wegen der Verwendung für Vereinszwecke keine Verwaltungsgebühr erhoben.