Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Den straßen- und wegerechtlichen Widmungen, Umstufungen in den Punkten 1-3 wird zugestimmt.

Die Bestandsverzeichnisse der betroffenen Straßen und Wege sind entsprechend anzulegen bzw. zu berichtigen.