Sitzung: 12.09.2023 BUAS/035/2023
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0
Frau Stadträtin Vogel betritt während der Beratung den
Sitzungssaal.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und
Umweltausschuss versagt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines
Bungalows mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 465/2 der Gemarkung
Simons-hofen, Hohe Marter 36 und zu den Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 25 „Baugebiet südlich der Kreisstr. LAU 16, Simonshofen“
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Geschossigkeit
I statt II,
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Bungalow
außerhalb der Baugrenze,
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Garage
und Carport außerhalb der Flächen für Garagen,
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Traufhöhe
3,37 m statt max. 3,10 m,
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Flachdach
statt Satteldach,
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FD
statt Dachneigung 45°-50°,
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Bebauung
der Fläche für Hochspannungsleitung.
Auf Grund folgender
fehlender Unterlagen:
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Die
Befreiung für die Bebauung der Fläche „Hochspannungsleitung“ ist zu beantragen
und begründen.
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Die
Zustimmungen der angrenzenden Nachbarn vorgelegt werden.
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Die
Darstellung der Abstandsflächen mit H=0,4 erfolgt.
Der Bau- und
Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Bungalows
mit Garage und Carport auf dem Grundstück FlNr. 465/2 der Gemarkung
Simonshofen, Hohe Marter 36 und zu den Befreiungen von den Festsetzungen des
Bebauungsplans Nr. 25 „Baugebiet südlich der Kreisstr. LAU 16, Simonshofen“ für
folgende Befreiungen in Aussicht:
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Geschossigkeit
I statt II,
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Bungalow
außerhalb der Baugrenze,
-
Garage
und Carport außerhalb der Flächen für Garagen,
-
Traufhöhe
3,37 m statt max. 3,10 m,
-
Flachdach
statt Satteldach,
-
FD
statt Dachneigung 45°-50°,
-
Bebauung
der Fläche für Hochspannungsleitung.
Wenn folgenden
Unterlagen vorgelegt werden:
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Die
Befreiung für die Bebauung der Fläche „Hochspannungsleitung“ ist zu beantragen
und begründen.
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Die
Zustimmungen der angrenzenden Nachbarn vorgelegt werden.
-
Die
Darstellung der Abstandsflächen mit H=0,4 erfolgt.
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