Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die „Satzung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz über die erforderliche Zahl von Stellplätzen (Stellplatzsatzung)“ vom 01.01.1994 wird entsprechend der Anlage 1 geändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Fassung der Stellplatzsatzung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Mit Inkrafttreten der neuen Fassung tritt die Stellplatzsatzung vom 01.01.1994 außer Kraft.

 

Die „Satzung über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Altstadtbereich der Stadt Lauf a.d.Pegnitz (Altstadtsatzung) vom 17.03.1997 wird entsprechend der Anlage 2 geändert.

Die Verwaltung wird beauftragt, die neue Fassung der Altstadtsatzung durch ortsübliche Bekanntmachung in Kraft zu setzen. Mit Inkrafttreten der neuen Fassung tritt die Altstadtsatzung vom 17.03.1997 außer Kraft.