Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss lehnt die Nutzungsänderung eines Cafés/Bistros in ein Café mit zwei Spielhallen auf dem Grundstück FlNr. 213 der Gemarkung Lauf, Hersbrucker Str. 2, auch mit der geänderten Planung ab, da aus den Planzeichnungen nicht ersichtlich ist, ob es sich zwischen Spielhalle und Café/Bistro um getrennte organisatorische Einheiten handelt, ebenso wenig geht dies aus der Betriebsbeschreibung hervor.

 

Die Planzeichnung zeigt lediglich eine Art Windfang, der jedoch für Spielhalle und Café dient und eine Abtrennung mit Türen beinhaltet. Ob und inwieweit diese verschließbar sind hinsichtlich verschiedener Öffnungsseiten und auch organisatorisch dafür gesorgt wird, dass eine gemeinsame Nutzung ausgeschlossen ist, kann aus dem Plan nicht nachvollzogen werden.

 

Die Voraussetzungen nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO liegen deshalb nicht vor, um das Einvernehmen zu erteilen.

 

Im übrigen wird das Landratsamt Nürnberger Land ersucht, bei der Prüfung des Nichtvorhandenseins geschlechtertrennender Toiletten in beiden Nutzungsbereichen und das Fehlen einer Personaltoilette bzw. Sozialraum im Bereich der Spielhalle zu berücksichtigen.