Sitzung: 25.07.2023 BUAS/034/2023
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Frau Nürnberger
erläutert den Tagesordnungspunkt ausführlich im Anschluss stellt Herr Krug den
Entwurf des städtebaulichen Vertrages vor.
Frau Nürnberger
ergänzt, dass der Beschluss in drei Teile gefasst wird.
Nach zahlreichen
Wortmeldungen aus dem Gremium und der Klärung offener Fragen durch die
Verwaltung kommt es zur Beschlussfassung.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
- Die
Stadt Lauf a.d.Pegnitz sieht von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für
die FlNr. 375 und 1391/61 Gemarkung. Lauf a.d.Pegnitz, Plärrer 11 ab.
Die Herstellungspflicht für sechs Wohnungen, die nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz sowie den Wohnraumförderbestimmungen in der zum Zeitpunkt des Bauantrags geltenden Fassung gefördert werden können, ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu vereinbaren.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag
mit folgenden Eckpunkten:
-
Beseitigung Bestandsgebäude auf Fl. Nr. 375 + 1391/61
-
Errichtung Mehrfamilienwohngebäude mit mind. 53 Wohnungen
(davon 6 Wohnungen förderfähig nach Bay. Wohnraumfördergesetz)
-
2-geschossige Tiefgarage mit erforderlichen Stellplätzen für
Wohneinheiten, Zu- u. Ausfahrt über Fl. Nr. 348 zur Nürnberger Straße
-
Zusätzliche Nutzung im EG:
o
1. Variante: gewerbliche Nutzung f.
Einzelhandel, Café, Büros
o
2. Variante: Ersatz der urspr.
vorgesehenen gewerblichen Nutzung durch Wohnnutzung, Anzahl der Wohneinheit im
EG noch unbekannt
-
Gestattung der Mitnutzung städtischer Flächen (Fl. Nr. 348 +
1391/26) für Beseitigungs- und Bauarbeiten; Neugestaltung dieser Flächen durch
den Investor
-
Erschließung durch den Investor in folgendem Umfang:
o
Freilegung d. Grundstücke;
o
Herstellung und Anschluss öffentl.
Verkehrsflächen,
o
Straßenentwässerung und
-beleuchtung;
o
Beschilderung, Bänke + Papierkörbe;
o
Abbau und Neuaufbau Brunnen an
geeigneter Stelle;
o
Rückbau und Neuerrichtung
Treppenanlage
o
Rückbau Mischwasserkanal und
Neuverlegung inkl. Schächte + Anschluss an Bestands-MW-Kanal
o
Neu- und Umverlegung
Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Breitband etc.)
-
Erschließungskosten werden zu 100% vom Investor getragen.
Verrechnung der Herstellungsbeiträge für Entwässerung gem. BGS-EWS mit Kosten
des Investors für Kanalbauarbeiten.
-
Haftung und Verkehrssicherungspflicht während
Erschließungsmaßnahmen liegt bei Investor
-
Begrünung der Gebäude
-
Absicherungen der Verpflichtungen:
o
Treppenanlage mit dingliche
Sicherung zugunsten der Stadt
o
öffentlich Erschließungsanlage +
MW-Kanal mit Bürgschaft
o
Herstellung der sechs förderfähigen
Wohnungen
o
Vermietung der Wohnungen mit
persönlicher Dienstbarkeit zugunsten der Stadt
-
Weitergabe der Pflichten des Vertrags bei Veräußerung an
Dritte
-
Wirksamkeit (Bedingungen: Beseitigungsanzeige
Bestandsgebäude + Baugenehmigung für Bauvorhaben) und
Rücktrittsrecht (bei Nichteintreten der Wirksamkeit innerhalb von drei Monaten
ab Übergabe der Bürgschaften)
zu schließen.
- Der Bau- und Umweltausschuss stellt das
gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses
mit mindestens 53 Wohnungen inklusive sozialem Wohnraum auf den
Grundstücken FlNr. 375 und 1391/61 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz oder zur
Errichtung eines Wohnhauses mit mindestens 53 Wohneinheiten inklusive
sozialem Wohnraum auf dem Grundstück FlNr. 375 und 1391/61 der Lauf a.d.
Pegnitz in Aussicht.
Das Vorhaben ist mit der DB abzustimmen.
Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nachzuweisen und für die
betroffene Umgebung zu gewährleisten.
Die Stellplätze sind vom LRA zu überprüfen.