Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Frau Nürnberger erläutert den Tagesordnungspunkt ausführlich im Anschluss stellt Herr Krug den Entwurf des städtebaulichen Vertrages vor.

 

Frau Nürnberger ergänzt, dass der Beschluss in drei Teile gefasst wird.

 

Nach zahlreichen Wortmeldungen aus dem Gremium und der Klärung offener Fragen durch die Verwaltung kommt es zur Beschlussfassung.

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

  1. Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz sieht von der Aufstellung eines Bebauungsplanes für die FlNr. 375 und 1391/61 Gemarkung. Lauf a.d.Pegnitz, Plärrer 11 ab.

    Die Herstellungspflicht für sechs Wohnungen, die nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz sowie den Wohnraumförderbestimmungen in der zum Zeitpunkt des Bauantrags geltenden Fassung gefördert werden können, ist über einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu vereinbaren.

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, den städtebaulichen Vertrag mit folgenden Eckpunkten:

-          Beseitigung Bestandsgebäude auf Fl. Nr. 375 + 1391/61

-          Errichtung Mehrfamilienwohngebäude mit mind. 53 Wohnungen (davon 6 Wohnungen förderfähig nach Bay. Wohnraumfördergesetz)

-          2-geschossige Tiefgarage mit erforderlichen Stellplätzen für Wohneinheiten, Zu- u. Ausfahrt über Fl. Nr. 348 zur Nürnberger Straße

-          Zusätzliche Nutzung im EG:

o   1. Variante: gewerbliche Nutzung f. Einzelhandel, Café, Büros

o   2. Variante: Ersatz der urspr. vorgesehenen gewerblichen Nutzung durch Wohnnutzung, Anzahl der Wohneinheit im EG noch unbekannt

-          Gestattung der Mitnutzung städtischer Flächen (Fl. Nr. 348 + 1391/26) für Beseitigungs- und Bauarbeiten; Neugestaltung dieser Flächen durch den Investor

-          Erschließung durch den Investor in folgendem Umfang:

o   Freilegung d. Grundstücke;

o   Herstellung und Anschluss öffentl. Verkehrsflächen,

o   Straßenentwässerung und -beleuchtung;

o   Beschilderung, Bänke + Papierkörbe;

o   Abbau und Neuaufbau Brunnen an geeigneter Stelle;

o   Rückbau und Neuerrichtung Treppenanlage

o   Rückbau Mischwasserkanal und Neuverlegung inkl. Schächte + Anschluss an Bestands-MW-Kanal

o   Neu- und Umverlegung Versorgungsleitungen (Strom, Telefon, Breitband etc.)

-          Erschließungskosten werden zu 100% vom Investor getragen. Verrechnung der Herstellungsbeiträge für Entwässerung gem. BGS-EWS mit Kosten des Investors für Kanalbauarbeiten.

-          Haftung und Verkehrssicherungspflicht während Erschließungsmaßnahmen liegt bei Investor

-          Begrünung der Gebäude

-          Absicherungen der Verpflichtungen:

o   Treppenanlage mit dingliche Sicherung zugunsten der Stadt

o   öffentlich Erschließungsanlage + MW-Kanal mit Bürgschaft

o   Herstellung der sechs förderfähigen Wohnungen

o   Vermietung der Wohnungen mit persönlicher Dienstbarkeit zugunsten der Stadt

-          Weitergabe der Pflichten des Vertrags bei Veräußerung an Dritte

-          Wirksamkeit (Bedingungen: Beseitigungsanzeige Bestandsgebäude + Baugenehmigung für Bauvorhaben) und
Rücktrittsrecht (bei Nichteintreten der Wirksamkeit innerhalb von drei Monaten ab Übergabe der Bürgschaften)

zu schließen.

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses mit mindestens 53 Wohnungen inklusive sozialem Wohnraum auf den Grundstücken FlNr. 375 und 1391/61 der Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz oder zur Errichtung eines Wohnhauses mit mindestens 53 Wohneinheiten inklusive sozialem Wohnraum auf dem Grundstück FlNr. 375 und 1391/61 der Lauf a.d. Pegnitz in Aussicht.

 

Das Vorhaben ist mit der DB abzustimmen.

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind nachzuweisen und für die betroffene Umgebung zu gewährleisten.

Die Stellplätze sind vom LRA zu überprüfen.