Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0

Beschluss:

 

b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des HHJ 2022

 

Der Stadtrat genehmigt die gemäß 8 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V..§ 9 Abs. 1 Ziff. 1

Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und der Glockengießer Spitalstiftung St.

Leonhard. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 9.890.690,43 EUR (Stadt Lauf a.d.Pegnitz)

werden nachträglich genehmigt.

Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der

Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.

 

c) Genehmigung des Budgetübertrages

 

Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den

Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 159.572,39 EUR vom

Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.

 

d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu übertragenden Haushaltsreste

 

Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.

Haushaltsausgabereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurden i.H.v. 6.008.894,60 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard i.H.v. 334.759,02 EUR, Haushaltseinnahmereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz i.H.v. 4.486.369,13 EUR ins Nachjahr übertragen.

In Abgang gestellt wurden Einnahmereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz  i.H.v. 1.974.150 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard i.H.v. 300.000 EUR.

Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der

Vorjahre in Höhe wurden bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz 8.508.088,08 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard 250.000 EUR in Abgang gebracht. Auf eine Neubildung von Haushaltsausgaberesten i.H.v. 4.803.009,67 EUR wird verzichtet.