Sitzung: 27.07.2023 StR/038/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0
Vorlage: FB 2/151/2023
Beschluss:
b) Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
HHJ 2022
Der Stadtrat genehmigt die gemäß 8 13 Abs. 2 Ziff. 2 Buchstabe c i. V..§ 9 Abs. 1 Ziff. 1
Buchstabe b der GeschO über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2022 aus der Jahresrechnung der Stadt Lauf a.d.Pegnitz und der Glockengießer Spitalstiftung St.
Leonhard. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Ausgaben in der Entscheidungskompetenz des Stadtrates mit 9.890.690,43 EUR (Stadt Lauf a.d.Pegnitz)
werden nachträglich genehmigt.
Die Zusammenstellung der Überschreitungen ist Bestandteil dieses Beschlusses und der
Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt.
c) Genehmigung des
Budgetübertrages
Gemäß Ziff. V der Budgetrichtlinien der Stadt Lauf a.d.Peg. genehmigt der Stadtrat den
Übertrag nicht verbrauchter Budgetmittel in Höhe von insgesamt 159.572,39 EUR vom
Haushaltsjahr 2022 in das Haushaltsjahr 2023. Der Übertrag erfolgt in Form von Haushaltsausgaberesten des Verwaltungshaushalts.
d) Genehmigung der in Abgang zu stellenden und zu
übertragenden Haushaltsreste
Der Stadtrat hat Kenntnis von den vorhandenen und gebildeten Haushaltsresten im
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Haushaltsausgabereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz wurden i.H.v. 6.008.894,60 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard i.H.v. 334.759,02 EUR, Haushaltseinnahmereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz i.H.v. 4.486.369,13 EUR ins Nachjahr übertragen.
In Abgang gestellt wurden Einnahmereste bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz i.H.v. 1.974.150 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard i.H.v. 300.000 EUR.
Aus den zum weiteren Übertrag vorhandenen möglichen Haushaltsausgaberesten der
Vorjahre in Höhe wurden bei der Stadt Lauf a.d.Pegnitz 8.508.088,08 EUR und bei der Glockengießer Spitalstiftung St. Leonhard 250.000 EUR in Abgang gebracht. Auf eine Neubildung von Haushaltsausgaberesten i.H.v. 4.803.009,67 EUR wird verzichtet.