Sitzung: 25.07.2023 BUAS/034/2023
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Nach der Vorstellung
durch Frau Nürnberger schlägt Herr Stadtrat Schweikert einen Kompromiss vor, da
es hier kaum Durchgangsverkehr gibt, dass Carport bis an die Straßengrenze
setzen zu lassen.
Frau Nürnberger
erwidert, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht realisierbar sei. Der
Kompromiss der Verwaltung sind die 2,00 Meter Abstand zur Straßengrenze.
Danach kommt es zu
einigen Wortmeldungen, in denen sich die Mehrheit des Gremiums für den
Beschlussvorschlag der Verwaltung ausspricht.
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und
Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Carports auf dem Grundstück FlNr. 1588/5 Gemarkung Lauf a. d. Pegnitz,
Fliederweg 3 und zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. BP 15 „Baugebiet
zwischen Siemensstraße und Kunigundenstraße“
- Abstand
1,44m/ bzw. 1,64m statt mind. 5,00 m zur Straßenkante
nicht in Aussicht.
Der Bau- und
Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Carports auf dem Grundstück FlNr. 1588/5 Gemarkung Lauf a. d. Pegnitz,
Fliederweg 3 und zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. BP 15 „Baugebiet
zwischen Siemensstraße und Kunigundenstraße“
- Abstand
mind. 2,00 m zur Straßenkante
in Aussicht.