Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Nach der Vorstellung durch Frau Nürnberger schlägt Herr Stadtrat Schweikert einen Kompromiss vor, da es hier kaum Durchgangsverkehr gibt, dass Carport bis an die Straßengrenze setzen zu lassen.

 

Frau Nürnberger erwidert, dass dies aus Sicherheitsgründen nicht realisierbar sei. Der Kompromiss der Verwaltung sind die 2,00 Meter Abstand zur Straßengrenze.

 

Danach kommt es zu einigen Wortmeldungen, in denen sich die Mehrheit des Gremiums für den Beschlussvorschlag der Verwaltung ausspricht.

 

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1588/5 Gemarkung Lauf a. d. Pegnitz, Fliederweg 3 und zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. BP 15 „Baugebiet zwischen Siemensstraße und Kunigundenstraße“

 

-      Abstand 1,44m/ bzw. 1,64m statt mind. 5,00 m zur Straßenkante

 

nicht in Aussicht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Carports auf dem Grundstück FlNr. 1588/5 Gemarkung Lauf a. d. Pegnitz, Fliederweg 3 und zu den Befreiungen vom Bebauungsplan Nr. BP 15 „Baugebiet zwischen Siemensstraße und Kunigundenstraße“

 

-      Abstand mind. 2,00 m zur Straßenkante

 

in Aussicht.