Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

1.            Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes FlNr. 44/4 Gemarkung Dehnberg als „Grünfläche“ wird beibehalten.

 

2.            Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Teilflächen der Grundstücke FlNr. 140, 141, 142/1, 143 und 144/5 der Gemarkung Weigenhofen sowie das Grundstück FlNr. 142/2 Gemarkung Weigenhofen werden bei der nächsten Änderung des Flächennutzungsplanes als „Wohnbaufläche“ dargestellt.

 

3.            Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes FlNr. 410/1 Gemarkung Wetzendorf als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird beibehalten.

 

4.            Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahren zur Schaffung von Baurecht auf der FlNr. 171 Gemarkung Schönberg vorzubereiten. Eine Grundzustimmungserklärung hinsichtlich des Regelungsbedarfs in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Baurecht (u.a. Kostenübernahme von Planungs- und Gutachterkosten) ist einzuholen.

 

5.            Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Verfahren zur Schaffung von Baurecht auf Teilflächen der FlNr. 452 Gemarkung Beerbach vorzubereiten. Eine Grundzustimmungserklärung hinsichtlich des Regelungsbedarfs in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von Baurecht (u.a. Kostenübernahme von Planungs- und Gutachterkosten) ist einzuholen.

 

6.            Der Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung im Bereich Heidewinkel in Kuhnhof (Teilflächen der FlNrn. 323/12 Gemarkung Veldershof und 2120, 2121, 2122, 2124 Gemarkung Lauf a.d.Pegnitz) wird abgelehnt.