Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
1. Der
Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes
FlNr. 44/4 Gemarkung Dehnberg als „Grünfläche“ wird beibehalten.
2. Der
Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Teilflächen der Grundstücke
FlNr. 140, 141, 142/1, 143 und 144/5 der Gemarkung Weigenhofen sowie das
Grundstück FlNr. 142/2 Gemarkung Weigenhofen werden bei der nächsten Änderung
des Flächennutzungsplanes als „Wohnbaufläche“ dargestellt.
3. Der
Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Darstellung des Grundstückes
FlNr. 410/1 Gemarkung Wetzendorf als „Fläche für die Landwirtschaft“ wird
beibehalten.
4. Der
Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt
die erforderlichen Verfahren zur Schaffung von Baurecht auf der FlNr. 171
Gemarkung Schönberg vorzubereiten. Eine Grundzustimmungserklärung hinsichtlich
des Regelungsbedarfs in einem städtebaulichen Vertrag zur Schaffung von
Baurecht (u.a. Kostenübernahme von Planungs- und Gutachterkosten) ist
einzuholen.
5. Der
Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt
die erforderlichen Verfahren zur Schaffung von Baurecht auf Teilflächen der
FlNr. 452 Gemarkung Beerbach vorzubereiten. Eine Grundzustimmungserklärung
hinsichtlich des Regelungsbedarfs in einem städtebaulichen Vertrag zur
Schaffung von Baurecht (u.a. Kostenübernahme von Planungs- und Gutachterkosten)
ist einzuholen.
6. Der
Stellungnahme der Verwaltung wird zugestimmt. Der Antrag zur Aufstellung einer
Einbeziehungssatzung im Bereich Heidewinkel in Kuhnhof (Teilflächen der FlNrn.
323/12 Gemarkung Veldershof und 2120, 2121, 2122, 2124 Gemarkung Lauf
a.d.Pegnitz) wird abgelehnt.