Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

  1. Die Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wird erlassen.

 

  1. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Beschlusses.