Sitzung: 27.06.2023 BUAS/032/2023
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und
Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 337/4 der Gemarkung Schönberg,
Graubühlstraße 8. Die Nachweise gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a-d BauGB
müssen erbracht werden.
Gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten.
Die Verträglichkeit
mit den Immissionen aufgrund der Bewirtschaftung angrenzender
landwirtschaftlicher Flächen ist zu gewährleisten.
Eine Ortsrandeingrünung
mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Maßnahmen zum Schutz gegen
Oberflächenwasser, auch aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind
vom Bauherrn auf eigene Kosten vorzusehen.