Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 337/4 der Gemarkung Schönberg, Graubühlstraße 8. Die Nachweise gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 a-d BauGB müssen erbracht werden.

 

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten.

Die Verträglichkeit mit den Immissionen aufgrund der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen ist zu gewährleisten.

 

Eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Maßnahmen zum Schutz gegen Oberflächenwasser, auch aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind vom Bauherrn auf eigene Kosten vorzusehen.