Herr StR Wiedmann bittet um Aufnahme seiner Aussagen in das Protokoll:

 

Seines Erachtens handelte es sich bei dem unter TOP 7 gestellten Antrag nicht um einen Geschäftsordnungsantrag im Sinne von § 25 Abs. 3 der GeschO vom Mai 2020, sondern um einen Sachantrag.

 

Überdies ist aus der Geschäftsordnung nicht herauszulesen, dass zu Geschäftsordnungsanträgen keine Diskussionen / Gegenreden erlaubt sind.