Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Meye erörtert jede einzelne Nummer zu den vorgelegten Einsparpotentialen unter 1) und 2). Hiernach wurden die einzelnen Punkte jeweils im Gremium ausführlich beraten und folgende Vorschläge zum Beschluss für die Stadtratssitzung am 27.07.2023 ausgearbeitet:

 

1)

Lfd. Nr. 1: Streichung der Investitionsförderung der Kirchen im Vermögenshaushalt (10.000 Euro)       

Lfd. Nr. 2: Reduzierung der Investitionsförderung der Vereine im Vermögenshaushalt um 5.000 Euro auf 25.000 Euro

Lfd. Nr. 3: Reduzierung der zusätzlichen Überleitungszuschüsse um 3,5% auf nunmehr 35%

Lfd. Nrn. 4. bis 7. und 9: pauschale Kürzung der jeweiligen Grundförderung um 10%

Lfd. Nr. 8: pauschale Kürzung des freiwilligen Vereinszuschusses Feuerwehren um 10%

Lfd. Nrn. 10 bis 14: keine Streichung/Kürzung

Lfd. Nr. 15: Entscheidung im Stadtrat nach vorheriger Meinungsbildung in den Fraktionen ob Einführung 2 Jahresrhythmus für das Fest der Nationen; keine Einigung im Rahmen der Diskussion

Lfd. Nr. 16: Einführung 2 Jahresrhythmus für den Sportlerempfang

Lfd. Nr. 17: Kürzung um 50% im Rahmen der Haushaltsplanung 2024

Hinsichtlich des Themas „Einführung einer Jahresgebühr für die Mitgliedschaft in der Stadtbücherei“ bestand Einigkeit, dieses Thema in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung zu stellen.

 

2)

Lfd. Nrn. 18 bis 22: Streichung/Kündigung der jeweiligen Mitgliedschaften

Lfd. Nrn. 23 bis 25: keine Streichung/Kürzung

Lfd. Nrn. 26 bis 35: keine Einigung im Rahmen der Diskussion, Entscheidung im Stadtrat nach vorheriger Meinungsbildung in den Fraktionen

Lfd. Nr. 36: Hier sollte das Bestehen der Altentagesstätte überprüft werden: Da keine Altentagesstätte in Lauf mehr besteht, kann eine Streichung empfohlen werden.

Lfd. Nrn. 37 bis 39: Hier sollte das Bestehen der Altentagesstätten überprüft werden. Dies kann nach Überprüfung durch den FB 3 bestätigt werden. Entscheidung über Zuschüsse im Stadtrat nach vorheriger Meinungsbildung in den Fraktionen.

Lfd. Nrn.40 bis 42: Entscheidung im Stadtrat nach vorheriger Meinungsbildung in den Fraktionen, wie mit den vorliegenden Beschlüssen umgegangen werden soll; Aufhebung oder Fortführung bzw. neue Beschlussfassung.