Herr Meye erörtert jede einzelne Nummer zu den vorgelegten
Einsparpotentialen unter 1) und 2). Hiernach wurden die einzelnen Punkte
jeweils im Gremium ausführlich beraten und folgende Vorschläge zum Beschluss
für die Stadtratssitzung am 27.07.2023 ausgearbeitet:
1)
Lfd. Nr. 1: Streichung der Investitionsförderung der
Kirchen im Vermögenshaushalt (10.000 Euro)
Lfd. Nr. 2: Reduzierung der Investitionsförderung der
Vereine im Vermögenshaushalt um 5.000 Euro auf 25.000 Euro
Lfd. Nr. 3: Reduzierung der zusätzlichen
Überleitungszuschüsse um 3,5% auf nunmehr 35%
Lfd. Nrn. 4. bis 7. und 9: pauschale Kürzung der
jeweiligen Grundförderung um 10%
Lfd. Nr. 8: pauschale Kürzung des freiwilligen
Vereinszuschusses Feuerwehren um 10%
Lfd. Nrn. 10 bis 14: keine Streichung/Kürzung
Lfd. Nr. 15: Entscheidung im Stadtrat nach vorheriger
Meinungsbildung in den Fraktionen ob Einführung 2 Jahresrhythmus für das Fest
der Nationen; keine Einigung im Rahmen der Diskussion
Lfd. Nr. 16: Einführung 2 Jahresrhythmus für den
Sportlerempfang
Lfd. Nr. 17: Kürzung um 50% im Rahmen der
Haushaltsplanung 2024
Hinsichtlich des Themas „Einführung einer Jahresgebühr für
die Mitgliedschaft in der Stadtbücherei“ bestand Einigkeit, dieses Thema in
einer der nächsten Sitzungen zur Beratung zu stellen.
2)
Lfd. Nrn. 18 bis 22: Streichung/Kündigung der jeweiligen Mitgliedschaften
Lfd. Nrn. 23 bis 25: keine Streichung/Kürzung
Lfd. Nrn. 26 bis 35: keine Einigung im Rahmen der Diskussion, Entscheidung im Stadtrat nach vorheriger Meinungsbildung in den Fraktionen
Lfd. Nr. 36: Hier sollte das Bestehen der Altentagesstätte überprüft werden: Da keine Altentagesstätte in Lauf mehr besteht, kann eine Streichung empfohlen werden.
Lfd. Nrn. 37 bis 39: Hier sollte das Bestehen der Altentagesstätten überprüft werden. Dies kann nach Überprüfung durch den FB 3 bestätigt werden. Entscheidung über Zuschüsse im Stadtrat nach vorheriger Meinungsbildung in den Fraktionen.
Lfd. Nrn.40 bis 42: Entscheidung im Stadtrat nach vorheriger Meinungsbildung in den Fraktionen, wie mit den vorliegenden Beschlüssen umgegangen werden soll; Aufhebung oder Fortführung bzw. neue Beschlussfassung.