Herr Stadtrat Meyer nimmt gem. Art. 49 GO an der Beratung
und Beschlussfassung nicht teil.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:
1.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass während der
öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB eine Äußerung zur Planung
vorgebracht wurde. Die vorgebrachte Äußerung zur Planung sowie der
Abwägungsvorschlag sind tabellarisch in Anlage 1 zur Beschlussvorlage
aufgeführt.
Der in Anlage 1 aufgeführte Beschlussvorschlag wird beschlossen.
Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.
Die bei der Beteiligung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Äußerungen zur Planung
sowie die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge sind tabellarisch in Anlage 2
zur Beschlussvorlage aufgeführt.
Die in Anlage 2 aufgeführten Beschlussvorschläge werden beschlossen.
Die Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Der Bebauungsplan Nr. 114 „Beerbacher Weg“ in der Fassung vom 07.03.2023 wird beschlossen. Der städtebauliche Vertrag ist noch zu schließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Satzungsbeschluss ortsüblich bekanntzumachen, sobald der städtebauliche Vertrag unterschrieben vorliegt und die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen geklärt sind.