Sitzung: 07.03.2023 BUAS/027/2023
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss beschließt:
Der Bau- und
Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 337/4 der Gemarkung Schönberg,
Graubühlstraße 8 gemäß Planung vom 01.02.2023 nicht in Aussicht.
Der Bau- und
Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines
Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 337/4 der Gemarkung Schönberg,
Graubühlstraße 8 gemäß Planung vom 01.02.2023 in Aussicht, wenn
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das
Kellergeschoss kein Vollgeschoss ist,
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das
Gebäude ist höhenmäßig ins Gelände einzupassen, keine dreigeschossige Wirkung
zur Nordseite => Geländemodellierung,
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die
Bestandsgarage ist in den Bauantrag mit aufzunehmen.
Gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten.
Die Verträglichkeit
mit den Immissionen aufgrund der Bewirtschaftung angrenzender
landwirtschaftlicher Flächen ist zu gewährleisten.
Eine Ortsrandeingrünung
mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Maßnahmen zum Schutz gegen
Oberflächenwasser, auch aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind
vom Bauherrn auf eigene Kosten vorzusehen.