Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 337/4 der Gemarkung Schönberg, Graubühlstraße 8 gemäß Planung vom 01.02.2023 nicht in Aussicht.

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 337/4 der Gemarkung Schönberg, Graubühlstraße 8 gemäß Planung vom 01.02.2023 in Aussicht, wenn

 

-          das Kellergeschoss kein Vollgeschoss ist,

-          das Gebäude ist höhenmäßig ins Gelände einzupassen, keine dreigeschossige Wirkung zur Nordseite => Geländemodellierung,

-          die Bestandsgarage ist in den Bauantrag mit aufzunehmen.

 

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten.

Die Verträglichkeit mit den Immissionen aufgrund der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen ist zu gewährleisten.

 

Eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Maßnahmen zum Schutz gegen Oberflächenwasser, auch aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind vom Bauherrn auf eigene Kosten vorzusehen.