Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau -und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen und die Zustimmung nach § 11 Satz 3 der 9. BImSchV zum Antrag der Firma Recyclingzentrum K. Bär und Söhne GmbH, Stettiner Straße 2, 91207 Lauf a.d.Pegnitz, auf wesentliche Änderung des bestehenden Bauschutt- und Bodenrecyclingbetriebs, einschließlich einer Flächenerweiterung, der Errichtung und des Betriebs einer Betonsteinfertigung, eines Boxenlagers für Gartenbaustoffe sowie der Überdachung für ein Humuslager und den Neubau einer Halle, einschließlich der Genehmigung zahlreicher Container und Garagenboxen zur Kleinlagerung, sowie den Ergänzungen vom 31.01.2023 (Reduzierung der Lagerfläche für Bauschutt und Aufschüttungen im Rahmen von Renaturierungs- bzw. Rekultivierungsmaßnahmen) auf dem Gelände der FINrn. 738, 739, 740, 741, 742 und Wege der FINrn. 741 und 710/2 der Gemarkung Dehnberg, Im Zwirn 2, in 91233 Neunkirchen am Sand.

 

Die Verträglichkeit mit den umliegenden Nutzungen muss gewährleistet sein.

 

Die verkehrsmäßige Erschließung der Grundstücke erfolgt auf dem Stadtgebiet der Stadt Lauf über den öffentlichen Feld- und Waldweg „Neunkirchener Weg“, der Weg ist nicht beschränkt.

Die Anbindung an die St 2241 erfolgt über das Gebiet der Gemeinde Neunkirchen a.S.

Mit dem Antragsteller ist noch eine Vereinbarung zur Übernahme der Unterhalts- und Verkehrssicherungspflicht abzuschließen.

 

Die Standsicherheit der vorgesehenen Auffüllung ist nachzuweisen. Auffüllung nur mit unbelastetem Erdaushub entsprechend Pkt.17.2 der Ergänzungen zu den Erläuterungen vom 15.08.2019.

 

Die vorhandenen Bohrpunkte und Brunnen müssen auch nach der Auffüllung uneingeschränkt zugänglich und nutzbar sein.

 

Die noch bestehenden Auflagen zur Rekultivierung für die Stadt Lauf a.d.Pegnitz aus dem Planfeststellungsbeschluss vom 28.03.1988 in Ziff. 4.9 sind nach Bestandskraft des Bescheides zu o. g. Bauantrag aufzuheben.