Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz macht von dem weiteren Optionsrecht keinen Gebrauch und wendet den § 2b UStG ab dem 01.01.2023 an.