Sitzung: 26.01.2023 StR/032/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0
Vorlage: FB 2/134/2023
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Die Stadt Lauf a. d. Pegnitz macht von dem weiteren Optionsrecht keinen Gebrauch und wendet den § 2b UStG ab dem 01.01.2023 an.