Sitzung: 19.01.2023 VerwA/015/2023
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0
Vorlage: FB 2/134/2023
Beschluss:
Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:
Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz macht vom dem weiteren Optionsrecht keinen Gebrauch und wendet den § 2b UStG ab dem 01.01.2023 an.