Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Verwaltungs-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat:

 

Die Stadt Lauf a.d.Pegnitz macht vom dem weiteren Optionsrecht keinen Gebrauch und wendet den § 2b UStG ab dem 01.01.2023 an.