Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die Satzungen für die öffentliche Fäkalschlammentsorgung (FES) sowie die dazugehörige Gebührensatzung (GBS-FES) werden in der vorliegenden Fassung beschlossen. Sie sind Bestandteil dieses Beschlusses und der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungen entsprechend auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.