Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Die Gebührensatzung für die städtische Sing- und Musikschule Lauf wird zum 01.09.2023 in der vorgelegten Form beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Tariferhöhungen sollen in einem Rhythmus von zwei Jahren angepasst werden.