Abstimmung: Ja: 25, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die aktuelle Richtlinie vom 29.06.2017 über die Gewährung von Zuschüssen durch die Stadt Lauf a.d.Pegnitz für den Betrieb von Kindertagesstätten durch freie Träger wird mit Wirkung zum 31.12.2022 außer Kraft gesetzt. Die Endabrechnung nach dieser Richtlinie für das Jahr 2022 wird noch 2023 erfolgen.

 

  1. Der Neufassung der Richtlinie wird zugestimmt. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung zum 01.01.2023 beauftragt. Die Richtlinie ist Bestandteil dieses Beschlusses.