Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Austragshauses auf dem Grundstück FlNr. 432/1 der Gemarkung Günthersbühl, In Hub in Aussicht.

 

Die Privilegierung gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ist nachzuweisen.

 

Gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind zu gewährleisten.

Die Verträglichkeit mit den Immissionen aufgrund der Bewirtschaftung angrenzender landwirtschaftlicher Flächen ist zu gewährleisten.

 

Eine Ortsrandeingrünung mit heimischen Gehölzen ist zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.
Maßnahmen zum Schutz gegen Oberflächenwasser, auch aus den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen, sind vom Bauherrn auf eigene Kosten vorzusehen.

Für die überbaute Fläche muss Ersatz- und Ausgleich erfolgen.

Auf weitergehende Erschließungsmaßnahmen wird vom Antragsteller verzichtet.