Beschluss:
1. Das Verfahren für die Tektur Nr. 3 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ und der Tektur Nr. 1 durch Teilaufhebung wird eingeleitet.
2. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich
aus dem beiliegenden Entwurf der Tektur
Nr. 3 in der Fassung vom 06.12.2022 (Anlage 1), der Bestandteil dieses
Beschlusses ist.
3. Der Entwurf der Tektur Nr. 3 in der Fassung vom 06.12.2022 (Anlage 1) wird beschlussmäßig gebilligt.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.