Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

 

1.       Das Verfahren für die Tektur Nr. 3 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 Baugebiet zwischen „Eschenauer Straße – Nordring“ und der Tektur Nr. 1 durch Teilaufhebung wird eingeleitet.

 

2.    Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem beiliegenden Entwurf der Tektur
Nr. 3 in der Fassung vom 06.12.2022 (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist.

 

3.    Der Entwurf der Tektur Nr. 3 in der Fassung vom 06.12.2022 (Anlage 1) wird beschlussmäßig gebilligt.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen und die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 durchzuführen.