Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Feuerwehrbedarfsplan 2022 – 2026 in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.
2. Die gemäß Feuerwehrbedarfsplan 2022 – 2026 erforderlichen Mittel sind im jeweiligen Haushalt einzustellen. Etwaige Fördermöglichkeiten, Kostenübernahmen sowie Kostenteilungen sind hierbei zu prüfen und zielgerichtet anzuwenden.