Nach einer
umfangreichen Diskussion spricht sich die Mehrheit für den Beschlussvorschlag
aus.
Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss
beschließt:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen städtebaulichen Vertrag mit den genannten Bedingungen vor der Billigung des Bebauungsplanentwurfes zu erarbeiten.
2.
Die Übernahme der Kosten für die
Planungsleistungen und Gutachten sind umgehend nach Beschlussfassung über die
Aufstellung des Bebauungsplanes zu vereinbaren.
3. Der Bebauungsplan Nr. 115 „Auerweg“ wird gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich ist in der Fassung vom 06.12.2022 (Anlage) dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes zu erarbeiten und dem Gremium zum Beschluss vorzulegen.